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Experten-Antwort

8h vollschichtig für den allgemeinen Arbeitsmarkt

von D. Hentze30.09.2014 | 10:20
2488 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich hatte die Tage schonmal nachgefragt wie das ist wenn man für seinen Beruf lt. Gutachter nur noch 3-6h leistungsfähig ist für den allgemeinen Arbeitsmarkt aber noch 8h. Ist es wirklich grundsätzlich so das man dann wenn man noch 8h für den allgemeinen Arbeitsmarkt kann eine Ablehnung bekommt oder gibt es da Ausnahmen?

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo D. Hentze,

den Beiträgen von „dereinfachemichel“ (eigentlich „Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit) und „Cassandra“ kann ich zustimmen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo D. Hentze,

nach dem von Ihnen genannten Bericht bleibt nach den genannten Urteilen „der Ansatz, über eine Häufung von AU-Zeiten eine Erwerbsminderung nach § 43 SGB VI zu belegen…“. Sie dürfen aber auch nicht übersehen, dass in den verhandelten Fällen von den Gerichten eine volle Erwerbsminderung verneint wurde.

Letztlich können Sie gern versuchen, über die dort dargestellte Argumentation eine entsprechende Erwerbsminderung (die muss letztlich gegeben sein!) nachzuweisen. Ob dies in Ihrem Fall Erfolg versprechend ist, kann ich jedoch nicht beurteilen.

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6 Antworten

D. Hentzeam 30.09.2014 | 11:15
und genau das zweifele ich an...
Cassandraam 30.09.2014 | 10:42
...für alle später geborenen bedeutet das: Ablehnung der Rente.
dereinfachemichelam 30.09.2014 | 10:30
hallo vor 1961 geborene bekommen eventuell eine bu Rente
D. Hentzeam 30.09.2014 | 11:44
Ich verweise in diesem Falle mal auf ein Urteil: http://www.geldtipps.de/rente-pension-altersvorsorge/gesetzliche…
Herz1952am 30.09.2014 | 12:49
Hallo Hentze, wenn alle Stricke reißen, können Sie sich an "FAKT" vom Hessischen Rundfunk wenden. Ich habe gestern Abend einen Beitrag gesehen, bei dem ich zuerst dachte, das könnten Sie sein. Der Fall ist dank Fakt zu Gunsten des Antragstellers entschieden worden. Vielleicht kommt wenigsten Teilrente dabei raus und Sie können bei Ihrem bisherigen AG vermindert arbeiten. Gutachter: jeder Kommentar zu deren Bewertungen = überflüssig. Herz1952
Leseram 30.09.2014 | 21:29
Lesen sie selbst nach, das wird immer gerne beiseite gelassen: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… R2.5.4 Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen und schwere spezifische Leistungsbehinderung Keine Möglichkeit, am Erwerbsleben teilzunehmen, hat ein Versicherter trotz eines Leistungsvermögens von mindestens 6 Stunden täglich unter Umständen dann, wenn bei ihm eine schwere spezifische Leistungsbehinderung oder eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen vorliegt ("atypischer Fall").
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