Ich hatte die Tage schonmal nachgefragt wie das ist wenn man für seinen Beruf lt. Gutachter nur noch 3-6h leistungsfähig ist für den allgemeinen Arbeitsmarkt aber noch 8h.
Ist es wirklich grundsätzlich so das man dann wenn man noch 8h für den allgemeinen Arbeitsmarkt kann eine Ablehnung bekommt oder gibt es da Ausnahmen?