Zitiert von: Lagerleiter
Eben, es geht mir ja auch darum ob und wann ich 45 Jahre Rentenbeiträge erreiche!
Das stand 'so' aber in Ihrer ersten Frage nicht drin :-)
Wenn Sie direkt innerhalb von 24 Monaten vor der nach Alter und Beitragsjahren möglichen 'Rente für besonders langjährig Versicherte' arbeitslos sind, zählen diese Zeiten nicht mit.
Außer, der Betrieb schließt wegen Insolvenz und Sie werden deshalb (erneut) arbeitslos.
Das können Sie dann aber mit einem Minijob 'retten'.
Lesen Sie hierzu auch ein paar Beiträge weiter unten die von 'Kathi' gestellten Fragen mit den dazugehörenden Antworten.
Oder - besser - lassen Sie sich noch rechtzeitig vorher von Ihrer zuständigen Rentenversicherung beraten, dort kann man Sie - auch anhand Ihres Versicherungsverlaufs - dann zielführender beraten.
Wie das mit Rest- und Mehransprüchen bezgl. ALGI ist, erfahren Sie direkt bei der Agentur für Arbeit.
Einen schönen Sonntag und alles Gute!