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Experten-Antwort

9 Monate alten ALG1-Anspruch. ....

von Lagerleiter31.10.2021 | 15:24
93 Ansichten
9 Antworten

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Hallo! Ich bin 61 Jahre alt und was bis August 2021 13 Monate arbeitslos. Es besteht also ein Restanspruch von 9 Monaten. Seit September habe ich einen auf 12 Monate befristeten Arbeitsvertrag. Sollte der Arbeitsvertrag im August 2022 auslaufen ist nun meine Frage, wie lange bekomme ich dann neues ALG1? Vielen dank für eure Antworten. Der Lagerleiter

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 01.11.2021 | 09:30

Hallo Lagerleiter,

bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir im Forum der Rentenversicherung keine Auskünfte zum Anspruch auf Arbeitslosengeld geben können. Für den Rentenanspruch ist nur wichtig, dass ein Arbeitslosengeldbezug dann nicht auf die 45 Jahre Wartezeit angerechnet werden kann, wenn er in den letzten zwei Jahren vor Rentebeginn liegt. Wie von anderen Forumsteilnehmern bereits angedeutet, wäre sicher eine individuelle Beratung zu empfehlen. Einen Termin können Sie z.B. hier buchen:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.html

Oder Sie nutzen das kostenfreie Service-Telefon: 080010004800

8 Antworten

Amt der Arbeitam 31.10.2021 | 15:31
Hallo Leiter des Lagers, wir befinden uns hier in einem Forum der Rente ‼️
Lagerleiteram 31.10.2021 | 15:48
Eben, es geht mir ja auch darum ob und wann ich 45 Jahre Rentenbeiträge erreiche!
Siehe hieram 31.10.2021 | 15:59
Das stand 'so' aber in Ihrer ersten Frage nicht drin :-) Wenn Sie direkt innerhalb von 24 Monaten vor der nach Alter und Beitragsjahren möglichen 'Rente für besonders langjährig Versicherte' arbeitslos sind, zählen diese Zeiten nicht mit. Außer, der Betrieb schließt wegen Insolvenz und Sie werden deshalb (erneut) arbeitslos. Das können Sie dann aber mit einem Minijob 'retten'. Lesen Sie hierzu auch ein paar Beiträge weiter unten die von 'Kathi' gestellten Fragen mit den dazugehörenden Antworten. Oder - besser - lassen Sie sich noch rechtzeitig vorher von Ihrer zuständigen Rentenversicherung beraten, dort kann man Sie - auch anhand Ihres Versicherungsverlaufs - dann zielführender beraten. Wie das mit Rest- und Mehransprüchen bezgl. ALGI ist, erfahren Sie direkt bei der Agentur für Arbeit. Einen schönen Sonntag und alles Gute!
Richtige Frage, richtige Antwortam 31.10.2021 | 16:04
Fragen zum Anspruch auf Arbeitslosengeld beantwortet die Agentur für Arbeit. Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld zählen bis auf die letzten 2 Jahre vor dem Rentenbezug zu den 45 Beitragsjahren.
W°lfgangam 31.10.2021 | 16:28
Hallo Lagerleiter, die Rahmenfristen für den 'Rest-ALG-Anspruch' sind hier genannt: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__147.html "Eben, es geht mir ja auch darum ob und wann ich 45 Jahre Rentenbeiträge erreiche!" Schauen Sie doch bitte in Ihre letzte Rentenauskunft, Abschnitt "I. Altersrente für besonders langjährig Versicherte", da ist konkret dargestellt, wo Sie mit den 45 Jahren bis zu den da zuletzt gespeicherten Zeiten stehen/was noch fehlt /wann ALG noch mitzählt/nicht mehr mitzählt. Gruß w. PS: Alternative wäre, die nächste 'Vorlesestelle' der DRV aufzusuchen, damit man Ihnen das auf den Punkt genau abzählt ;-) ...und bestätigt, ob/ob nicht die 45 Jahre für den frühestmöglichen Rentenbeginn dieser abschlagsfreien Rente erreichbar sind - und ggf. den Tipp gibt, während der ALG-Zeit einen versicherungspflichtigen Minijob parallel zu machen - wg. der 45 Jahre.
Lagerleiteram 31.10.2021 | 16:35
Ok, dann haben Sie vielen Dank für die Antworten.
Brunoam 31.10.2021 | 19:47
nach einer 12-monatigen "Zwischenbeschäftigung" erhalten Sie 6 Monate neuen ALG-1-Anspruch. Zu diesem Anspruch wird der vorhandene Restanspruch addiert. Also 9 + 6 = 15 Monate ALG-1 nach 08/2022 Gruß Bruno
PeterTam 02.11.2021 | 06:32
Der ANSPRUCH auf ALG1 und der BEZUG sind zwei paar Schuhe.
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