Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Lagerleiter,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir im Forum der Rentenversicherung keine Auskünfte zum Anspruch auf Arbeitslosengeld geben können. Für den Rentenanspruch ist nur wichtig, dass ein Arbeitslosengeldbezug dann nicht auf die 45 Jahre Wartezeit angerechnet werden kann, wenn er in den letzten zwei Jahren vor Rentebeginn liegt. Wie von anderen Forumsteilnehmern bereits angedeutet, wäre sicher eine individuelle Beratung zu empfehlen. Einen Termin können Sie z.B. hier buchen:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.html
Oder Sie nutzen das kostenfreie Service-Telefon: 080010004800
Eben, es geht mir ja auch darum ob und wann ich 45 Jahre Rentenbeiträge erreiche!
Eben, es geht mir ja auch darum ob und wann ich 45 Jahre Rentenbeiträge erreiche!
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