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Experten-Antwort

9/10-Regelung

von Sandra05.06.2013 | 22:35
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebes Experten-Team, ich habe eine Frage zur 9/10-Regel, um sich in der GKV versichern zu können (Es droht die EM-Rente): Zu meinem (Jahrgang 08/1975) Versicherungsverlauf: 08/1995: Erste eigene Einzahlung in die Rentenversicherung (Vorpraktikum für das Studium, für das auf der Lohnabrechnung keine Beiträge für die Rentenversicherung aufgeführt wurde. Trotzdem sind diese in der Abrechnung als Sozialversicherungspflichtig ausgeweisen und tauchen auch im Versicherungsverlauf auf) Studium bis 04/2004 - Während des Studiums privat versichert. - Während 4 Monaten (April - Juli 2001) versicherungspflichtig gearbeitet, so dass ich parallel gesetzlich und privat krankenversichert war. Seit 05/2004 arbeite ich und bin seitdem durchgängig gesetzlich versichert. Wenn man nur diese Zeiten sieht, gehe ich davon aus, die 9/10-Regel seit Mai 2012 zu erfüllen. Jetzt habe ich allerdings für den Zeitraum 11/1991-07/1992 freiwillig Beiträge in die DRV eingezahlt (Schulzeit zwischen 16. und 17.Lebensjahr). Zählen diese Jahre in der Berechnung mit? Dann hätte ich die Voraussetzung nach meinen Berechnungen noch nicht erfüllt. Meine Fragen an die Experten: - Zählt der Zeitraum 11/1991-07/1992 in die Berechnung mit? - Ab wann habe ich die Voraussetzungen für die 9/10-Regelung erfüllt? Danke und viele Grüße Sandra

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Rentner sind in der gesetzlichen Krankenversicherung dann pflichtversichert, wenn sie in der 2.Hälfte Ihres Erwerbslebens seit erstmaliger Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung zu mindestens 90 % gesetzlich krankenversichert waren („9/10 Belegung“).

Es gilt dabei als Aufnahme einer Erwerbstätigkeit regelmäßig jede auf Erwerb gerichtete oder zur Berufsausbildung ausgeübte Beschäftigung. Ihre freiwilligen Beiträge zur Rentenversicherung zählen demnach nicht dazu. Nähere und verbindliche Angaben kann Ihnen hierzu Ihre Krankenkasse geben, da diese über Ihr Krankenversicherungsverhältnis entscheidet.

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5 Antworten

Moamam 05.06.2013 | 22:50
Sehr schöne Formulierung. Gefällt mir. Es droht die EM-Rente!!!!
Manni Festam 06.06.2013 | 07:53
Die freiwilligen Beiträge werden bei der 9/10 Regelung nicht berücksichtigt. Die Frist beginnt erst mit der Aufnahme der 1. Erwerbstätigkeit, bei Ihnen also 08/95. Ob die 9/10 Regelung erfüllt ist, wird Ihre zuständige Krankenkasse prüfen.
Hoppam 06.06.2013 | 14:54
Für die KRANKENversicherungspflicht als Rentner zählt nur, was Sie an Krankenversicherungsbeiträgen bezahlt haben, ob pflichtversichert oder freiwillig (krankenversichert!).
Mausam 07.06.2013 | 21:05
Etwas schlüssiger gehts nicht?
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