Schönen guten Abend,
ich bin ca. 40 Jahre in der GKV habe aber eine Lücke
ohne Krankenversicherung in der 2.Hälfte meines Erwerbsleben.
Wie wird damit umgegangen?
Viele Grüße und schon mal Danke
Manfred
Schönen guten Abend,
ich bin ca. 40 Jahre in der GKV habe aber eine Lücke
ohne Krankenversicherung in der 2.Hälfte meines Erwerbsleben.
Wie wird damit umgegangen?
Viele Grüße und schon mal Danke
Manfred
Hallo Manfred,
wenn die Lücke die 1/10-'Fehlzeit' nicht überschreitet, alles okay. Mit rd. 2,4 Jahren/oder mehr 'Lücke' sind Sie allerdings aus der 9/10-Belegung garantiert raus. Die GKV wird das taggenau ermitteln ...und ggf. hilft ein Verschieben des Rentenantrags, um noch die letzten erforderlichen GKV-Tage einzufangen.
Ansonsten füllen eigenen Kinder (+3 Jahre pauschale KV-Zeit für die 9/10-Regelung) die Lücken auf - egal, ob sie in der 1. oder 2. maßgebenden Hälfte für die KVdR geboren sind.
Gruß
w.
Hallo Wolfgang,
vielen Dank für die Auskunft.
Ich möchte noch mal nachfragen ob das auch gilt wenn während
der Lücke überhaupt überhaupt keine Arbeitsstelle (keine Rentenversicherung und keine Krankenversicherung) vorhanden war.
Sozusagen kein Erwerb - kein Erwerbsleben.
Viele Grüße und schon mal Danke
Manfred
Hallo Manfred42,
über die anhängende Verlinkung gelangen Sie zum "Merkblatt über die Krankenversicherung der Rentner". Hier können Sie u.a. zu den Darstellungen von W*lfgang nachlesen.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/R0815.html
Wahrscheinlich wird sich Ihre Frage durch ein Telefonat mit der Krankenkasse am Schnellsten klären lassen.
Entscheidend ist nur der Zeitpunkt, wann das „Erwerbsleben“ begonnen hat. Die Zeit von da an wird betrachtet, egal, wie lange man gearbeitet oder was man sonst gemacht hat.
Ja Manfred, genau aus diesem Grund wurde die pauschale KV-Zeit für die Kinder eingeführt, um solche Lücken/Grund egal, abzudecken.
Gruß
w.
PS: bereits mit nur 8 Kindern können Sie sich - trotz Hippie-Leben auf Malle in den letzten 25 Jahren - in die KVdR mit nun erreichter 9/10-Belegung 'zürückversichern' ;-)
Hallo chi,
danke für die klare Antwort.
mit freundlichen Grüßen
Manfred
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