Der Versorgungsausgleich wird über das Gericht festgelegt und muss deshalb grundsätzlich durchgeführt werden. Nur in Härtefällen erfolgt keine Rentenkürzung. Lesen Sie hierzu die Broschüre "Geschiedene: Ausgleich bei der Rente". Die Broschüre können Sie auf der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de einsehen bzw. herunterladen.