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975 € Rente nach 42 Berufsjahren

von helge29.09.2008 | 13:00
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8 Antworten

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hallo, nach meinem aktuellen Bescheid der DRV erhalte ich 975 € Rente. Nach meinem Wissen liegt das unter dem sog. soziokulturellem Existentsminimum(989,99 €). Da ich geschieden bin, muß ich noch 47 € Versorgungsausgleich zahlen, obwohl meine Ex noch 14 Jahre arbeiten muß, bis zur Rente und einen gutbezahlten Job hat. muß ich das so hinnehmen? Was kann ich tun um wenigstens den Versorgungsausgleich nicht zahlen zu müssen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Der Versorgungsausgleich wird über das Gericht festgelegt und muss deshalb grundsätzlich durchgeführt werden. Nur in Härtefällen erfolgt keine Rentenkürzung. Lesen Sie hierzu die Broschüre "Geschiedene: Ausgleich bei der Rente". Die Broschüre können Sie auf der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de einsehen bzw. herunterladen.

7 Antworten

?am 29.09.2008 | 13:13
Beamter müßte man sein . Der hätte bei gleichen Bedingungen 600€ mehr.
Schwarzwälderam 29.09.2008 | 13:52
Der Versorgungsausgleich ist bei dem Rentenbetrag bereits berücksichtigt,d.h. es geht nicht noch zusätzlich etwas an die Ex Frau ab. Was Sie noch berücksichtigen müssen ist allerdings der Beitrag an die Krankenkasse und die Pflegeversicherung.
Corlettoam 29.09.2008 | 14:12
42 Berufsjahre schön und gut, aber bitte bedenken Sie auch , das sich die Altersrente auch vor allem nach der in diesen Jahren erzieltem Verdienst berechnet. Wenn Sie also relativ wenig in den 42 Berufsjahren verdient haben , dazu noch eine Ausgleichszahlung an Ihre ehemalige Frau vorgenommen werden muß, ist eben auch die Rente entsprechend gering. Und das kann man niemanden und schon gar nicht der Rentenversicherung zum Vorwurf machen.
Nixam 29.09.2008 | 14:34
Um den Abzug für den Versorgungsabzug kommen Sie nicht herum. Dieser richtet sich ausschliesslich nach dem Differenzbetrag zwischen den Rentenansprüchen aus Ihrem Gehalt in der Ehezeit und den von Ihrer Ehefrau während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüchen. Rückgängig machen können Sie da nichts. Wie mein Vorredner schon erklärt hat, richtet sich Ihre Rentenhöhe auch nach dem von Ihnen erzielten Verdienst während Ihres gesamten Arbeitslebens und da scheinen Sie wohl nicht zu den Gutverdienern gehört zu haben. Prüfen Sie, ob Ihrer Rentenkonto vollständig geklärt ist, ob sich irgendwelche Lücken im Rentenkonte finden lassen, in denen Sie vielleicht doch noch gearbeitet und RV-Beiträge gezahlt haben. Mehr können Sie da wirklich nicht tun. Nix
Wolfgangam 29.09.2008 | 20:23
Hallo helge, > sog. soziokulturellem Existentsminimum Wo kommt denn dieser neudeutsche Begriff her ? Ich kann Nix da nur zustimmen, Familienschicksale und deren Folgen sind nicht Sache der Rentenversicherung (GRV), die führen nur aus, was Sie 'verbockt' haben *sorry ...und für die Höhe der eigenen Rente kann die GRV nun wirklich nichts. 'Schnappen' Sie sich ne reiche Frau, die die Versäumnisse der Vergangenheit wieder ausbügelt - zu offen ? Die gesetzliche Absicherung für das Alter beginnt mit dem ersten bis zum letzen Monat, auch wenn aufgrund der Lebensumstände leider nur wenig übrig bleibt. Gruß w.
YOGY BÄRam 30.09.2008 | 13:23
Wenn das Geld zum Lebensunterhalt dann nicht reicht dann holen sie sich den Diff.-Betrag bis zum Existensminimum vom Sozialamt.
Carlaam 30.09.2008 | 14:02
Wenden Sie sich doch mal schriftlich an den zuständigen RV-Träger u. bitten um Prüfung Härteklausel 1587hBGB MfG
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