99,99 Prozent Teilrente nur Einzelfallentscheidung?

von
Mona

Diese Teilrente wurde bei mir abgelehnt, ebenso der Widerspruch, bzw. wurde mir das angekündigt ihn entweder zurück zu nehmen oder er würde ab gelehnt und ich müsste klagen. Da die Rentemversicherung dies als Einzelfall wertet. Ist dies rechtens?

von
meistens

Urteile werden in ganz konkreten Fällen gefällt. Selbst auf ein BSG-Urteil können Sie sich nur berufen, wenn bei Ihnen der gleiche Sachverhalt vorliegt. Und dann gilt auch noch, dass eine Schwalbe noch keinen Sommer macht. Erst wenn eine ständige Rechtssprechung vorliegt, können Sie davon ausgehen, dass auch in Ihrem (gleich gelagerten) Fall genauso entschieden wird.
Eine Pflicht für die DRV, Fall B entsprechend eines Urteils in Fall A zu entscheiden, gibt es wegen der Gewaltenteilung nicht.

von
Abschläge

Hier die 'Rechtsgrundlage'

https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0026_50/gra_sgb006_p_0042.html

Wenn Sie also auf 99,99% bestehen, müssten Sie tatsächlich klagen.
Denn bisher gibt es nur ein Einzelfallurteil des Bayerischen Landessozialgerichtes Bayern (14.9.2021, Az. L 6 R 1991/12).

Falls Sie klagen wollen, sollten Sie dies im Zusammenhang mit einem Sozialverband wie dem VdK oder SoVD tun. Die freuen sich immer, für jemanden eine Musterklage durchzuführen...

Letztendlich sollten Sie sich aber auch gut überlegen, ob Ihren Nerven dieser Weg guttut, oder ob die finanziellen Vor- und Nachteile etwas längerfristig betrachtet sich nicht doch ausgleichen.
Bei einer Teilrente erhöht der nicht in Anspruch genommene Teil die dann folgende 100%-Rente.
Der KV/PV-Beitrag minimiert sich entsprechend der beantragten Teilrente.
Bei 1000,00 EUR brutto sind dies mit den Anteilen für 14,6% KV+1,5% KVZ+3,05% PV bei 99% netto 907,36 EUR und bei 99,99% netto 916,44 EUR. Es geht also de facto um 9,08 EUR, die Sie aktuell mtl. mehr in der Tasche hätten.
Vor ca. einem halben Jahr wurde hier im Forum dann noch weiter berechnet, wie sich dies im Vergleich mit der Rentenerhöhung auf die Nicht-in Anspruch-genommene Teilrente verhält. Im Ergebnis stellte sich heraus, dass es sich in ca. 2 Jahren amortisiert hat.
(Den Beitrag müssten Sie irgendwo über die Forensuche finden).

Davon ausgehend, dass auch der Klageweg durchaus 2 Jahre und mehr in Anspruch nehmen kann, bleibt es Ihnen völlig allein überlassen, ob Sie klagen wollen oder eben doch nicht :-)

Viel Erfolg und alles Gute!

Experten-Antwort

Hallo Mona,
der Aussage von „meistens“ können wir keine weiteren Informationen hinzufügen.

Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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