99% Teilrente

von
Djaki

Hallo,

ich hätte die folgende Frage. Ich erreiche bald die Regelaltersgrenze und ich kann und möchte weiterhin bei meinem bisherigen Arbeitgeber weiterarbeiten.

Wenn ich statt der 100% Vollen Rente nur eine 99% Teilrente beantrage, muss ich dann dennoch die vollen Rentenversicherungsbeiträge als Arbeitnehmer bezahlen oder kann ich mich hiervon befreien lassen?

Ich würde die 99% Teilrente beantragen, um einerseits die um 1% gekürzte Rente zu erhalten, als auch, um meine zukünftige Rente weiter steigern zu können.

Danke & Gruß

Djaki

Experten-Antwort

Vom 1. Januar 2017 an haben Sie die Wahl: Grundsätzlich sind Sie ab Erreichen der Regelaltersgrenze versicherungsfrei. Zukünftig können Sie aber Ihrem Arbeitgeber gegenüber erklären, dass Sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten und weiter auch eigene Beiträge zur Rentenversicherung zahlen möchten. Einmal im Jahr erhöht sich dann Ihre Rente durch die von Ihnen und vom Arbeitgeber gezahlten Beiträge.

Beispiel:
Doris N. hat im Dezember 2017 die Regelaltersgrenze erreicht. Sie erzielt vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 neben ihrer Rente ein monatliches Arbeitseinkommen in Höhe des halben Durchschnittsverdienstes, das sind aktuell 1545,96 Euro. Sie zahlt weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung. Durch ihre eigenen Beiträge in Höhe von insgesamt rund 1735 Euro und die Beitragszahlung des Arbeitgebers erhöht sich ihre Rente nach heutigen Werten zum 1. Juli 2019 um 16,60 Euro.

von
Rentencrack

Zitiert von: Djaki
Hallo,

ich hätte die folgende Frage. Ich erreiche bald die Regelaltersgrenze und ich kann und möchte weiterhin bei meinem bisherigen Arbeitgeber weiterarbeiten.

Wenn ich statt der 100% Vollen Rente nur eine 99% Teilrente beantrage, muss ich dann dennoch die vollen Rentenversicherungsbeiträge als Arbeitnehmer bezahlen oder kann ich mich hiervon befreien lassen?

Ich würde die 99% Teilrente beantragen, um einerseits die um 1% gekürzte Rente zu erhalten, als auch, um meine zukünftige Rente weiter steigern zu können.

Danke & Gruß

Djaki

Hallo Djaki,

nach Erreichen der Regelaltersgrenze besteht grundsätzlich Versicherungsfreiheit, auf die Sie aber auch verzichten können, um Beiträge abzuführen. Die Rente wird dann einmal jährlich zum 1. Juli um die neu hinzugewonnen Entgeltpunkte erhöht.

Hierfür brauchen Sie keine Teilrente von 99 % beziehen. Das ist nur dann erforderlich, wenn Sie eine pflegebedürftige Person pflegen und diese Zeit noch angerechnet bekommen wollen.

von
Djaki

Danke für die schnelle Antwort. Pro Monat etwa 145 € Rentenversicherung bezahlen um dann bei Renteneintritt etwa 16,60 € pro Monat mehr zu erhalten, erscheint mir irgendwie nicht so lukrativ. Das ist auch der Grund, weshalb ich mich von der Rentenzahlung befreien lassen möchte.

Können Sie mir bitte mitteilen, wenn ich als Bezieher einer 99% Teilrente, mich von der Rentenversicherungspflicht befreien lasse, dann steigt meine Rente auch nicht mehr, obwohl mein Arbeitgeber seinen Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung für mich weiterhin bezahlt?

von
Djaki

Zitiert von: Rentencrack

Hallo Djaki,

nach Erreichen der Regelaltersgrenze besteht grundsätzlich Versicherungsfreiheit, auf die Sie aber auch verzichten können, um Beiträge abzuführen. Die Rente wird dann einmal jährlich zum 1. Juli um die neu hinzugewonnen Entgeltpunkte erhöht.

Hierfür brauchen Sie keine Teilrente von 99 % beziehen. Das ist nur dann erforderlich, wenn Sie eine pflegebedürftige Person pflegen und diese Zeit noch angerechnet bekommen wollen.

Hallo,

ich pflege aktuell meinen Ehemann. Das mit der Teilrente wurde uns von der Pflegekasse so empfohlen.

Aber ich arbeite auch noch nebenher 15 Stunden pro Woche in der Buchhaltung.

Viele Grüße

Djaki

von
Djaki

Zitiert von: Rentencrack

Hallo Djaki,

nach Erreichen der Regelaltersgrenze besteht grundsätzlich Versicherungsfreiheit, auf die Sie aber auch verzichten können, um Beiträge abzuführen. Die Rente wird dann einmal jährlich zum 1. Juli um die neu hinzugewonnen Entgeltpunkte erhöht.

Hierfür brauchen Sie keine Teilrente von 99 % beziehen. Das ist nur dann erforderlich, wenn Sie eine pflegebedürftige Person pflegen und diese Zeit noch angerechnet bekommen wollen.

Hallo,

ich pflege aktuell meinen Ehemann. Das mit der Teilrente wurde uns von der Pflegekasse so empfohlen.

Aber ich arbeite auch noch nebenher 15 Stunden pro Woche in der Buchhaltung.

Viele Grüße

Djaki

Experten-Antwort

Hallo Djaki,

Sie haben folgende Möglichkeiten:

1. Bei Bezug einer 100 %-Altersrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze sind Sie in der Rentenversicherung generell versicherungsfrei. Von Ihnen sind daher für die Beschäftigung keine Beiträge zu zahlen. Ihnen werden aber auch weder für die Beschäftigung noch für die Pflege Zeiten anerkannt.
Sie könnten zwar in der Beschäftigung auf die Versicherungsfreiheit verzichten mit der Folge, dass Sie für die Beschäftigung weitere Zeiten erwerben würden. Dies ist aber bezüglich der Pflege nicht möglich.

2. Falls Sie nur eine 99 %-Rente beziehen, besteht keine Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung mit der Folge, dass Sie für die Beschäftigung und die Pflege weitere Zeiten bekommen. Es müssen dann aber von Ihnen für die Beschäftigung Beiträge gezahlt werden.

von
Unwissende

Ergänzung zur Expertenantwort: Wenn Sie die 99 % Teilrente wählen, können Sie sich in der Beschäftigung nicht einfach von der Versicherungspflicht befreien lassen (... während Sie bei der Pflege die Beiträge mitnehmen).

Die Rentenversicherung ist kein Wunschkonzert :-)

von
Djaki

Zitiert von: Experte
Hallo Djaki,

Sie haben folgende Möglichkeiten:

1. Bei Bezug einer 100 %-Altersrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze sind Sie in der Rentenversicherung generell versicherungsfrei. Von Ihnen sind daher für die Beschäftigung keine Beiträge zu zahlen. Ihnen werden aber auch weder für die Beschäftigung noch für die Pflege Zeiten anerkannt.
Sie könnten zwar in der Beschäftigung auf die Versicherungsfreiheit verzichten mit der Folge, dass Sie für die Beschäftigung weitere Zeiten erwerben würden. Dies ist aber bezüglich der Pflege nicht möglich.

2. Falls Sie nur eine 99 %-Rente beziehen, besteht keine Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung mit der Folge, dass Sie für die Beschäftigung und die Pflege weitere Zeiten bekommen. Es müssen dann aber von Ihnen für die Beschäftigung Beiträge gezahlt werden.

Danke für die schnelle Antwort. Können Sie mir bitte sagen, wie sich nur im Hinblick auf die Beschäftigung die Rentensteigerung auswirkt, wenn ich,

1. Überhaupt gar nicht die Rente beantrage und nach erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeite

2. 99% Teilrente beziehe und weiterhin (Pflicht)-Arbeitnehmer-Rentenversicherung einzahle

3. 100% Vollrente beziehe und weiterhin (Freiwillig)-Arbeitnehmer-Rentenversicherung einzahle

Ich denke wenn man keine Rente beantragt, es wohl ein Bonus gibt? Können Sie mir aber bitte auch mitteilen, ob es einen unterschied bei der 99% Teilrente und 100% Vollrente gibt.

von
Djaki

Zitiert von: Unwissende
Ergänzung zur Expertenantwort: Wenn Sie die 99 % Teilrente wählen, können Sie sich in der Beschäftigung nicht einfach von der Versicherungspflicht befreien lassen (... während Sie bei der Pflege die Beiträge mitnehmen).

Die Rentenversicherung ist kein Wunschkonzert :-)

Danke für den Hinweis. So wie ich es verstanden habe, kann man sich beim beziehen der 99% Teilrente, überhaupt gar nicht von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn man nach erreichen der Regelaltersgrenze weiter arbeitet?

von
Djaki

Zitiert von: Unwissende
Ergänzung zur Expertenantwort: Wenn Sie die 99 % Teilrente wählen, können Sie sich in der Beschäftigung nicht einfach von der Versicherungspflicht befreien lassen (... während Sie bei der Pflege die Beiträge mitnehmen).

Die Rentenversicherung ist kein Wunschkonzert :-)

Danke für den Hinweis. So wie ich es verstanden habe, kann man sich beim beziehen der 99% Teilrente, überhaupt gar nicht von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn man nach erreichen der Regelaltersgrenze weiter arbeitet?

von
Unwissende

Zitiert von: Djaki

Danke für den Hinweis. So wie ich es verstanden habe, kann man sich beim beziehen der 99% Teilrente, überhaupt gar nicht von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn man nach erreichen der Regelaltersgrenze weiter arbeitet?

So ist es. In einer ganz normalen Beschäftigung (mehr als geringfügig) ist man dann versicherungspflichtig ohne Befreiuungsmöglichkeit.

Bei einer geringfügigen Beschäftigung (bis 450,- Euro Monatsverdienst) könnten Sie sich allerdings von der Versicherungspflicht befreien lassen.

von
KSC

Ich würde Djaki empfehlen sich die Zeit zur persönlichen Beratung zu nehmen und eine DRV beratungsstelle aufzusuchen.

Dort kann das Thema besprochen werden, Rückfragen sind jederzeit möglich und der Berater merkt auch schnell ob Djaki das Erklärte verstanden hat oder auf dem "vollkommen falschen Dampfer fährt".

Eine 99% Rente macht eigentlich nur Sinn wenn der Regelaltersrentner jemanden pflegt, nicht aber wenn er weiterarbeitet.

Der Regelaltersrentner der zusätzlich "versichert weiterarbeitet" kommt dann in die Gewinnzone, wenn er die durch das zusätzliche Jahr gesteigerte Rente um 8-9 Jahre überlebt.
Bsp: das zwischen 65+ und 66+ versicherte Jahr hat sich durch die höhere Rente gelohnt wenn der Rentner 75 Jahre alt wird.

Stirbt er mit 70 nützt es höchstens seiner Witwe in spe

von
W*lfgang

Zitiert von: Djaki
ich pflege aktuell meinen Ehemann.

Hallo Djaki,

- welcher Pflegegrad? *)
- wird nur Pflegegeld gezahlt oder Sach- oder Kombi-Leistung)?
- wie hoch wäre Ihr Altersrentenanspruch ab Regelaltersgrenze?
- wie hoch wäre Ihr SV-Bruttoverdienst ab Regelaltersrente (wohl etwa 19000 EUR jährlich)?

*) und/makabre Frage, wie lange würde die Pflegetätigkeit noch laufen können? Denn 'hintendran' kann eine höhere eigene Rente auch wieder die Witwenrente beeinflussen, so dass Zugewinne aus Pflege und versicherter Beschäftigung nur mit 60 % in der Gesamtsumme beider Renten wirken – die Amortisationsphase aus Rentenverzicht + Beitragszahlung ./. höhere Rentenansprüche sich nach hinten verschiebt.

Ist vielleicht doch besser, beim Rentenantragstermin zusätzlich ½ Std. dazuzubuchen, dann kann das alles punktgenau geklärt werden – oder, wenn noch mehr Zeit bis zum Rentenantrag, das vorher extra zu klären :-)

Gruß
w.

Experten-Antwort

Zitiert von: Djaki

Danke für die schnelle Antwort. Können Sie mir bitte sagen, wie sich nur im Hinblick auf die Beschäftigung die Rentensteigerung auswirkt, wenn ich,

1. Überhaupt gar nicht die Rente beantrage und nach erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeite

2. 99% Teilrente beziehe und weiterhin (Pflicht)-Arbeitnehmer-Rentenversicherung einzahle

3. 100% Vollrente beziehe und weiterhin (Freiwillig)-Arbeitnehmer-Rentenversicherung einzahle

Ich denke wenn man keine Rente beantragt, es wohl ein Bonus gibt? Können Sie mir aber bitte auch mitteilen, ob es einen unterschied bei der 99% Teilrente und 100% Vollrente gibt.

Hallo Djaki,

ich fange mal mit der zweiten Frage an (99 % Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze):

Sie können sich Ihre Rentensteigerungen selbst ausrechnen, indem Sie Ihr beitragspflichtiges Entgelt aus der Beschäftigung durch das vorläufige Durchschnittsentgelt in der RV desselben Jahres (im Jahr 2018: 37.873,00 Euro) teilen und mit dem aktuellen Rentenwert (derzeit 32,02 Euro) multiplizieren. Für jeden Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze bis zum Monat vor Berücksichtigung bei der Rente* erhöhen Sie das Ergebnis noch um 0,5 %.

*berücksichtigt werden die Beiträge bei Ihrer laufenden Altersrente immer erst zum 01.07. des Folgejahres in Form von Zuschlägen.

zur Frage 3.:

Wenn Sie eine Vollrente wegen Alters beziehen, können Sie keine freiwilligen Beiträge zur Rentenversicherung zahlen.

Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze sind Sie dann bei Ausübung einer Beschäftigung versicherungspflichtig. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze tritt Versicherungsfreiheit ein. Auf diese können Sie verzichten, wodurch in dieser Beschäftigung Versicherungspflicht eintritt. Dann zahlen Sie bis zum Ende dieser Beschäftigung Pflichtbeiträge (= keine freiwilligen Beiträge); Sie haben keine Möglichkeit, den Verzicht auf die Versicherungsfreiheit später zu widerrufen.

Sollten Sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten, berechnet sich die Rentensteigerung wie in der Antwort zu Frage 2. (s. o.).

Zu Frage 1.:

Berechnen können Sie die Rentensteigerung – nur im Hinblick auf die Beschäftigung – wie bei der Antwort zu Frage 2 (s. o.). Allerdings wird die Erhöhung um 0,5 % pro Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze hier bis zum Monat vor Rentenbeginn berechnet.

Zu dieser Fallgestaltung ist zudem anzumerken, dass die Beiträge noch in die sogenannte Gesamtleistungsbewertung einfließen, d. h. sie haben Einfluss auf die Bewertung von beitragsfreien bzw. beitragsgeminderten Zeiten. Diese Auswirkungen können Sie sich aber nicht eben mal schnell selbst berechnen, da die Gesamtleistungsbewertung recht kompliziert ist. Es können sich darüber hinaus noch weitere Auswirkungen ergeben (z. B. bei Mindestentgeltpunkten), die ohne nähere Kenntnis Ihres Versicherungslebens hier nicht beurteilt werden können. Hierzu müssten Sie sich ggf. mal individuell beraten lassen.

Die o. g. Erhöhung um 0,5 % pro Kalendermonat gilt übrigens für die gesamte Altersrente, wenn sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze nicht in Anspruch genommen wird (Das meinen Sie wahrscheinlich mit dem Begriff "Bonus").

von
Djaki

Zitiert von: KSC
Ich würde Djaki empfehlen sich die Zeit zur persönlichen Beratung zu nehmen und eine DRV beratungsstelle aufzusuchen.

Danke für den Tipp, ich war schon vor Ort bei der Rentenberatung, habe aber den Eindruck, das man hier im Forum, eine doch etwas genauere Antwort zu Spezialfällen erhält als vor Ort.

Das ist aber natürlich auch dem Umstand geschuldet, das ein Rentenberater vor Ort, bei einer Frage in der Regel sofort Antworten muss, hingegen die Experten hier im Forum, gegeben falls auch etwas selbst nachrecherchieren können, bevor eine Antwort geschrieben wird.

von
Djaki

Zitiert von: W*lfgang

- welcher Pflegegrad? *)
-> Pflegegrad 3

- wird nur Pflegegeld gezahlt oder Sach- oder Kombi-Leistung)?
-> Nur Pflegegeld, aktuell 545,- €

- wie hoch wäre Ihr Altersrentenanspruch ab Regelaltersgrenze?
-> Brutto knapp 1.000,- €

- wie hoch wäre Ihr SV-Bruttoverdienst ab Regelaltersrente (wohl etwa 19000 EUR jährlich)?
-> In diesem Bereich wird es liegen

*) und/makabre Frage, wie lange würde die Pflegetätigkeit noch laufen können?
-> Mein Ehemann hat hauptsächlich Demenz. Er hat keine Krankheit, die jetzt eine stark beschränkende Lebenswahrscheinlichkeit vorgibt. Von daher, könnte es auch sein, das er mich überlebt.

von
Djaki

Zitiert von: W*lfgang

- welcher Pflegegrad? *)
-> Pflegegrad 3

- wird nur Pflegegeld gezahlt oder Sach- oder Kombi-Leistung)?
-> Nur Pflegegeld, aktuell 545,- €

- wie hoch wäre Ihr Altersrentenanspruch ab Regelaltersgrenze?
-> Brutto knapp 1.000,- €

- wie hoch wäre Ihr SV-Bruttoverdienst ab Regelaltersrente (wohl etwa 19000 EUR jährlich)?
-> In diesem Bereich wird es liegen

*) und/makabre Frage, wie lange würde die Pflegetätigkeit noch laufen können?
-> Mein Ehemann hat hauptsächlich Demenz. Er hat keine Krankheit, die jetzt eine stark beschränkende Lebenswahrscheinlichkeit vorgibt. Von daher, könnte es auch sein, das er mich überlebt.

von
W*lfgang

Zitiert von: W*lfgang
- welcher Pflegegrad? *)
-> Pflegegrad 3

Ergibt einen Rentenanspruch - bei ausschließlich Pflegegeldzahlung - von rd. 13 EUR mtl. /Brutto, ohne KV/PV-Abzug

Zitiert von: W*lfgang
- wie hoch wäre Ihr Altersrentenanspruch ab Regelaltersgrenze?
-> Brutto knapp 1.000,- €

Also Verzicht auf rd. 10 EUR 'brutto' und nach einem Jahr Pflege liegen Sie wieder 'glatt' beim alten Rentenbetrag. Wobei man hier den Erhöhungstermin 01.07. im Auge behalten sollte, dann dauert es ggf. ein paar Monate länger, bis die alte Rentenhöhe erreicht worden ist und die zusätzlichen Werte auf die laufende Rente ontop kommen.

Zitiert von: W*lfgang
- wie hoch wäre Ihr SV-Bruttoverdienst ab Regelaltersrente (wohl etwa 19000 EUR jährlich)?
-> In diesem Bereich wird es liegen

19.000, daraus knapp 1.800 Eigenbeitrag mit einem Rentenzuwachs von 16 EUR brutto mtl. + Bonus ...hmm, in/unter 10 Jahren ist das auch wieder raus.

Djaki, ich sehe es eher positiv, auf die 99 % Rente zu gehen - besonders im Rahmen der rentenerhöhenden Wirkung aus der Pflegetätigkeit. Das Plus aus der versicherungspflichtigen Weiterbeschäftigung kommt noch oben drauf. Gefühlt sind Sie damit in 5 Jahren auf der Gewinnerstraße.

Jonny, was meinst Du? :-)

Gruß
w.

von
KSC

bin zwar nicht Jonny, aber W*lfgang liegt ziemlich richtig.

Verbeitragte Pflichtbeiträge eines regelaltersrentners rechnen sich nach 8-9 Jahren, Pflege beiträge schon nach ca 2 Jahren.

Im Schnitt kommen 5 Jahre sicher hin.

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