99% Teilrente

von
Djaki

Zitiert von: Experte

99 % Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze:

Für jeden Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze bis zum Monat vor Berücksichtigung bei der Rente* erhöhen Sie das Ergebnis noch um 0,5 %.

*berücksichtigt werden die Beiträge bei Ihrer laufenden Altersrente immer erst zum 01.07. des Folgejahres in Form von Zuschlägen.

Zu Frage 1.:

Allerdings wird die Erhöhung um 0,5 % pro Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze hier bis zum Monat vor Rentenbeginn berechnet.

Hallo,

ich habe mal versucht das nachzurechnen, verstehe das aber mit den 0,5 % pro Monat nicht.

Ich habe mal als Rechenbeispiel, als beitragspflichtiges Entgelt aus der Beschäftigung, das halbe Durchschnittsentgelt in der RV veranschlagt.

(18.936,50 Euro / 37.873,00 Euro) * 32,02 Euro = 16,01 Euro

Wie rechne ich in diesem Beispiel bitte noch die 0,5 % hinzu?

Vielen Dank und viele Grüße

Djaki

Experten-Antwort

Zitiert von: Djaki

Hallo,

ich habe mal versucht das nachzurechnen, verstehe das aber mit den 0,5 % pro Monat nicht.

Ich habe mal als Rechenbeispiel, als beitragspflichtiges Entgelt aus der Beschäftigung, das halbe Durchschnittsentgelt in der RV veranschlagt.

(18.936,50 Euro / 37.873,00 Euro) * 32,02 Euro = 16,01 Euro

Wie rechne ich in diesem Beispiel bitte noch die 0,5 % hinzu?

Vielen Dank und viele Grüße

Djaki

Hallo Djaki,

hier mal ein Beispiel:

Sie haben die Regelaltersgrenze im Dezember 2017 erreicht und beziehen ab 01.01.2018 eine 99 % Teilrente. Neben der Teilrente üben Sie vom 01.01.2018 bis 31.12.2018 eine Beschäftigung aus, Entgelt 18.936,50 Euro.

Aus dieser Beschäftigung erhalten Sie zum 01.07.2019 einen Zuschlag zur Rente. Für jeden Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze (Dez. 2017) bis zum Monat vor der Berücksichtigung des Zuschlags ist der von Ihnen berechnete Betrag von 16,01 Euro um 0,5 % zu erhöhen, d. h. für die Monate Januar 2018 bis Juni 2019 (= 18 Monate). Somit beträgt die Erhöhung 18 x 0,5 % = 9 %.

Die 9 %-Erhöhung kann man nun über Dreisatz ausrechen:

16,01 Euro x 109 % : 100 % = 17,45 Euro.

Die Rente würde sich also zum 01.07.2019 um (ca.) 17,45 Euro erhöhen (gerechnet mit dem aktuellen Rentenwert zum 01.07.2018, da der aktuelle Rentenwert zum 01.07.2019 noch nicht bekannt ist).

[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 06.07.2018, 07:40 Uhr]

von
Jonny

Zitiert von: KSC
bin zwar nicht Jonny, aber W*lfgang liegt ziemlich richtig.

Verbeitragte Pflichtbeiträge eines regelaltersrentners rechnen sich nach 8-9 Jahren, Pflege beiträge schon nach ca 2 Jahren.

Im Schnitt kommen 5 Jahre sicher hin.

Und ich bin zwar Jonny, aber kein Mathematiker. Deshalb nur mal folgende Berechnung mit einer unterstellten Regelaltersrente ab JAN 2017 in Höhe von 1000 € brutto
Mit der Rentenanpassung zum 1. Juli 2017 ergibt das für alle 18 Monate bis JUN 2018 ein Gesamtbrutto bei einer 100%-Rente von 18228,60 € und bei einer 99 %-Teilrente von 18046,32 €, d.h. eine Einbuße von insgesamt 128,28 € wegen des Teilrentenbezugs.
Wurden seit JAN 2017 zusätzlich noch Beiträge der Pflegekasse nach dem Pflegegrad 3 (Pflegegeld) gezahlt, erwachsen daraus zum 1. Termin, zu dem sich das auswirkt, nämlich zum 1. Juli 2018 noch 0,4137 EP. Kommt noch eine Beitragszahlung nach dem halben Durchschnittsverdienst (= 0,5 EP) für 2017 hinzu, sind damit 18551,50 € versichert und an Arbeitnehmeranteil 1734,56 € gezahlt; bis JUN 2018 (Monat vor der Auswirkung) sogar insgesamt 2615,11 € an Arbeitnehmeranteil.
Die Einbuße von 128,28 € und der Beitragsaufwand von 2615,11 € ergeben ein Minus von 2797,37 €.
Dem steht dann ab JUL 2018 - bei weiterhin zu zahlender 99%-Teilrente - eine monatliche Rente von 1072,95 € gegenüber. Für diesen Betrag wurden die Entgeltpunkte aus den Pflegebeiträgen und dem halben Durchschnittsentgelt für das Kalenderjahr 2017 (= 0,9137) mit dem erhöhten Zugangsfaktor von 1,09 (= + 9 % für 18 Monate „Verzicht“) und dem Teilrentenfaktor von 0,99 sowie die Rentenanpassung zum 1 Juli 2018 berücksichtigt. Mit der 100 % Rente ohne Beiträge der Pflegekasse und aufgrund der Beschäftigung hätte die Brutto nur 1051,89 € betragen.
Fazit ab JUL 2018:
Einer Einbuße und einem Aufwand von 2797,37 € steht ab JUL 2018 ein monatliches Plus von 21,06 € gegenüber, das sich bis JUN 2019 auf 252,72 € erhöht.
Unterstellt, der Teilrentenbezug endet mit dem JUN 2018, gibt es für die noch nicht berücksichtigten Beiträge der Pflegekasse und aus der Beschäftigung des 1. Halbjahres 2018 dann ab JUL 2019 sogar einen Zugangsfaktor von 1,15 (= + 15 % für 30 Monate). Die zu zahlende 100 % Rente dürfte dann ohne Berücksichtigung einer Rentenanpassung zu diesem Termin 1098,00 € betragen, wäre also 46,11 € höher. Damit das Minus von 2797,37 € durch das Plus von 252,72 € bis JUN 2019 und das monatliche Plus von 46,11 € ab JUL 2019 auch wirklich zu einem dauerhaften Plus wird, sollte die Rente über Januar 2024 hinaus gezahlt werden.
Bei weiterem Teilrentenbezug sieht das natürlich anders aus. Auf der Minusseite stehen dann 99 % an Rente und weitere Beiträge aus der Beschäftigung, andererseits erhöht sich die Rente jeweils zum 1. Juli der folgenden Jahre mit einem für jedes Jahr noch um 0,06 steigenden Zugangsfaktor. Das ist dann aber wirklich etwas für einen Mathematiker, den ich hiermit herzlich grüße!

von
Jonny

Tut mir leid. Die Rente ab JUL 2019 dürfte doch wohl mit 1110,10 € höher ausfallen als vorher angegeben. Die für 1 % der Altersrente nicht beanspruchten Entgeltpunkte sind ja auch noch mit dem Zugangsfaktor 1,15 zu erhöhen, weil darauf ja wirklich verzichtet wurde. Oder liege ich da falsch?

von
Na klar!

Zitiert von: Jonny
Tut mir leid. Die Rente ab JUL 2019 dürfte doch wohl mit 1110,10 € höher ausfallen als vorher angegeben. Die für 1 % der Altersrente nicht beanspruchten Entgeltpunkte sind ja auch noch mit dem Zugangsfaktor 1,15 zu erhöhen, weil darauf ja wirklich verzichtet wurde. Oder liege ich da falsch?

Ich bin mal gespannt, ob jemand die Zeit und Lust hat, Ihre Rechnung nachzuvollziehen.
Manchmal läuft hier im Forum wirklich einiges aus dem Ruder und verliert die eigentliche Basis.
Mit schneller und unkomplizierter Hilfe, immerhin Grundsätze dieses Forums, hat das nur noch wenig zu tun.
Hier duellieren sich dann Matheexperten, die es anscheinend spannend finden, sich gegenseitig hochzuschaukeln.
Was glauben die wohl, wieviel Forennutzer solche Rechenspielchen nachvollziehen können und wieviel das interessiert?
Bleibt auf dem Teppich, es reicht doch wenn Ihr selbst wisst, was Ihr für tolle Hechte seid.

von
Djaki

Für jemanden der eine etwas genauere Erklärung haben möchte und sich dann auch gerne etwas mehr die Zeit nimmt um das nachzuvollziehen, etwa auch für mich, war die Beispielrechnung sehr hilfreich.

von
Na klar!

Zitiert von: Djaki
Für jemanden der eine etwas genauere Erklärung haben möchte und sich dann auch gerne etwas mehr die Zeit nimmt um das nachzuvollziehen, etwa auch für mich, war die Beispielrechnung sehr hilfreich.

Dann erklären Sie mal, für welche Entscheidung Ihrerseits das Ganze notwendig sein sollte.
Nur hausgemachter Nonsens!

von
W*lfgang

Zitiert von: Na klar!
Ich bin mal gespannt, ob jemand die Zeit und Lust hat, Ihre Rechnung nachzuvollziehen.

Hallo Na klar!,

...was war daran - so detailliert dargestellt - um diese spezielle Ausgangsfrage dazu auf den Punkt zu bringen, so schwer zu verstehen? Und, ohne weitergehende Tiefen-Info ist eine Entscheidung pro/kontra nicht wirklich möglich. Ob Sie nun den nicht unmaßgeblichen/gefühlten Berufserfahrungen von KSC's oder auch meinereiner folgen, oder einer noch der präziseren Darstellung von Jonny, überlasse ich Ihnen ...wenn es um Ihre Detailfragen geht, bitte nicht ans Forum wenden, es könnte andere überfordern *g

Für Nichtbetroffene/Nichtinteressierte ist das natürlich schon starker Versicherungsmathematik-Tobac pur, aber die müssen sich diesen Rechenweg/diesen Thread, auch nicht anschauen, geschweige denn noch negativ kommentieren ...im Experten-Forum müssen Sie zwangsläufig mit Expertenbeiträgen rechnen, ansonsten begnügen Sie sich mit den Expertisen im 'Goldenen Blatt' ;-)

Gruß
w.

von
Na klar!

Zitiert von: W*lfgang
Zitiert von: Na klar!
Ich bin mal gespannt, ob jemand die Zeit und Lust hat, Ihre Rechnung nachzuvollziehen.

Hallo Na klar!,

...was war daran - so detailliert dargestellt - um diese spezielle Ausgangsfrage dazu auf den Punkt zu bringen, so schwer zu verstehen? Und, ohne weitergehende Tiefen-Info ist eine Entscheidung pro/kontra nicht wirklich möglich. Ob Sie nun den nicht unmaßgeblichen/gefühlten Berufserfahrungen von KSC's oder auch meinereiner folgen, oder einer noch der präziseren Darstellung von Jonny, überlasse ich Ihnen ...wenn es um Ihre Detailfragen geht, bitte nicht ans Forum wenden, es könnte andere überfordern *g

Für Nichtbetroffene/Nichtinteressierte ist das natürlich schon starker Versicherungsmathematik-Tobac pur, aber die müssen sich diesen Rechenweg/diesen Thread, auch nicht anschauen, geschweige denn noch negativ kommentieren ...im Experten-Forum müssen Sie zwangsläufig mit Expertenbeiträgen rechnen, ansonsten begnügen Sie sich mit den Expertisen im 'Goldenen Blatt' ;-)

Gruß
w.

Danke dem arroganten „Möchtegernexperten“ W*lfgang für sein Statement.
Man auch mit wenigen Worten, ohne Gesülze, eine prägnante Anwort geben. In diesem Fall ist es sogar offen, für was die komplexe Antwort überhaupt nützlich gewesen sein soll.
Zeit scheinen Sie ja mehr als genug zu haben?!

von
W*lfgang

Zitiert von: Na klar!
In diesem Fall ist es sogar offen, für was die komplexe Antwort überhaupt nützlich gewesen sein soll.

...hmm, als Lese-/Verständnishilfe von oben nach unten werden Sie hier keinen finden, der Ihnen das nochmals erklärt - die Telefonseelsorge wäre vielleicht eine Hilfe für Sie, Sie heute/morgen/für den Rest der Lebenszeit, über den Tag zu bringen und 'Ihre Probleme (!)' zu lösen ;-0

Kontroverse Meinungen ist das eine, nur reiner Dummschwätz das andere ...es liegt bei Ihnen, sachdienliche Beiträge zu liefern/das Forum zu bereichern, statt 'Mimimi'.

Gruß
w.

von
Unwissende

Zitiert von: Na klar!

Mit schneller und unkomplizierter Hilfe, immerhin Grundsätze dieses Forums, hat das nur noch wenig zu tun.

Hallo Na klar!,

falls es Ihnen nicht aufgefallen ist: Djaki hat bereits mitgeteilt, dass die Beispielsberechnungen hilfreich waren. Dann können diese Berechnungen nicht soooo kompliziert gewesen sein, wie Sie unterstellen. Also liegt wohl "unkomplizierte Hilfe" vor!

Vielleicht verwechseln Sie bei Ihrem Statement etwas: Ein langer Beitrag ist nicht automatisch kompliziert und Mathematik ist auch nicht automatisch kompliziert. Wenn Sie mathematisch nicht begabt und / oder lesefaul sind, ist das wohl eher Ihr persönliches Problem. Das müssen Sie aber nicht unbedingt in dieses Forum tragen.

Zitiert von: Na klar!

Hier duellieren sich dann Matheexperten, die es anscheinend spannend finden, sich gegenseitig hochzuschaukeln.

Renten werden nun mal berechnet und Berechnung ist Mathematik. Sie müssen also damit rechnen, dass in diesem Forum Fragen zur Rentenberechnung gestellt werden und entsprechend "mathematisch" beantwortet werden. Wenn Sie damit ein Problem haben, sollten Sie besser nicht in diesem Forum verweilen oder die entsprechenden Threads überspringen.

Im Übrigen handelt es sich bei den in diesem Thread wiedergegeben mathematischen Äußerungen um mathematische Grundkenntnisse (Addition, Subtraktion, Dreisatzrechnung, Prozentrechnung...). Hier von "Experten-Mathematik" zu reden, ist wohl mehr als übertrieben!

Zitiert von: Na klar!

Was glauben die wohl, wieviel Forennutzer solche Rechenspielchen nachvollziehen können und wieviel das interessiert?

Bitte unterstellen Sie den anderen Forennutzern nicht einfach, dass diese die Berechnungen nicht nachvollziehen können. Das ist nicht sehr nett von Ihnen!

Es geht in diesem Thread auch nicht darum, wie viele andere Forenteilnehmer die Antworten interessieren. Sie haben doch selbst die Grundsätze des Forums zitiert: Es geht hier darum, unkompliziert zu helfen! In diesem Thread soll Djaki geholfen werden – und nicht eine möglichst große, interessierte Leserschaft angesprochen werden.

Interessante Themen

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit absichern: Es geht auch günstiger

Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) ist wichtig, aber oft teuer. Fünf Tipps, wie Sie die Kosten sinnvoll im Rahmen halten.

Altersvorsorge 

Versicherungen optimieren in 7 Schritten

Jeder Bürger hat im Durchschnitt sechs private Versicherungen. Doch oft sind die Verträge nicht mehr zeitgemäß.

Soziales 

Rentenfreibetrag bei Wohngeld oder Grundsicherung nutzen

Viele Menschen mit kleinen Renten haben Anspruch auf einen Freibetrag, ohne davon zu wissen. Was genau der Freibetrag bringt und wie Sie ihn nutzen.

Altersvorsorge 

Lebensversicherung: Was ist meine Police wert?

Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, erhält den Rückkaufswert ausgezahlt. Doch was ist der Rückkaufswert und wie kommt er zustande?

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit: Mit Teilzeit im Nachteil?

Private BU-Versicherungen zahlen bei einem Grad der Berufsunfähigkeit von 50 Prozent. Was heißt das für Teilzeitkräfte?