A1 bei Privatversicherten

von
AIDA

Sehr geehrte Damen und Herren,

welche Institution muss BEI PRIVAT VERSICHERTEN im A1 Antrag unter" zuständige Einzugsstelle für den Gesamtversicherungsbeitrag des Beschäftigten" eingetragen werden?
MfG J.B.

von
****

Die DRV Bund oder der für sie zuständige Regionalträger, schauen sie einfach auf die letzte Renteninformation.

von
W*lfgang

Zitiert von: ****
Die DRV Bund oder der für sie zuständige Regionalträger, schauen sie einfach auf die letzte Renteninformation.

Ergänzend:

https://www.dsrv.info/de/Inhalt/20_Unsere_Verfahren/01_nationaler_Datenaustausch/03_Arbeitgeber/02_Elektronische_Verfahren_mit_dem_Arbeitgeber/04_Downloads_rvBEA/Grundsaetze_A1_neu.html

Ziff. 2.1.2

Gruß
w.

Experten-Antwort

Hallo AIDA,

die Einzugsstelle für den Gesamtversicherungsbeitrag wird auf Ihrer bisherigen Gehaltsabrechnung ausgewiesen. Es ist die dort aufgeführte gesetzliche Krankenkasse.
Reichen Sie den ausgefüllten Vordruck A1 anschließend bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger ein.

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