Hallo Gohliser, den von Ihnen dargestellten Sachverhalt und die damit verbundene Frage werden wir hier im Forum nicht klären können. Bitte nehmen Sie Kontakt mit der Stelle auf, die die “Nichtzugehörigkeit zum Sonderversorgungssystem“ festgestellt hat. Solange es bei der „Nichtzugehörigkeit“ bleibt, werden Sie richtigerweise als Grundwehrdienstleistender in der Rentenversicherung geführt, mit der Folge, dass Sie die 0,75 Entgeltpunkte/Jahr Grundwehrdienst, unabhängig von der Höhe der im Sozialversicherungsausweis ausgewiesenen Entgelte, erhalten. Die Wehrpflichtigen erhielten Wehrsold, der nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung unterlag.
Der geleistete Grundwehrdienst beziehungsweise gleichgestellte Dienst wurde daher regelmäßig im Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung vom bisherigen oder nachfolgenden Arbeitgeber bestätigt. Dabei wurde neben der Bezeichnung "Grundwehrdienst" oder "GWD" im Allgemeinen nur der Zeitraum angegeben. Sofern bei Ihnen tatsächlich Entgelte im Sozialversicherungsausweis eingetragen wurden, spricht das für eine Tätigkeit als Zeit- oder Berufssoldat. Dieser Sachverhalt ist aber, wie bereits erwähnt vom Träger der Sonderversorgung zu beurteilen.