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AAÜG+Jahressonderzahlungen bis 1990

von tommy27.08.2009 | 12:35
1305 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich kann mit vorhandenen persönlichen Nachweisen beweisen, dass ich zu DDR-Zeiten jährlich eine Jahresendprämie erhalten habe. Diese Beträge möchte ich in meiner Rentenberechnung gewürdigt haben. Jetzt warnt mich mein AG, dass sich evtl. Nachteile bei der bisher erfolgten AAÜG-Zuerkennung ergeben könnten. Was muss ich beachten?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 27.08.2009 | 13:32

Informationen zu dieser Thematik finden Sie unter folgendem Link:

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_7130/SharedDocs/de/Inhalt/02__Rente/02__vor__der__rente/06__sonder__zusatzversorgung/flyer__jahrespraemie__2008,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/flyer_jahrespraemie_2008

3 Antworten

Geheimam 27.08.2009 | 16:09
Also, ich kann sagen, wer zu gierig ist, den bestraft die Rechtsauslegung. Ich sage nur "leere Hülse am 30.06.90" oder "fiktive Mitgliedschaft im Versorgungswerk"! Alles andere wird anscheinend gelöscht! Gruß Geheim
Eberhardam 27.08.2009 | 15:13
http://www.intelligenzrente.org/ Lesen Sie mal in diesem Forum nach. Falls Sie Ingenieuer waren und zur sogenannten Technischen Intelligen zählten, ist es wahrscheinlich, dass alles neu aufgerollt wird. Das kann tatsächlich mit einer Aberkennung enden. Stichwort "Leere Hülle". Vorsicht!!! ... informieren Sie sich in diesem Forum.
WDam 29.08.2009 | 10:23
Ich kann dieses Thema nicht mehr hören: Immer wieder dieses Gegeier nach zusätzlichen Rentenbeiträgen ( Intelligenz, AAÜG, etc) aufgrund irgendwelchen absurden DDR-Vereinbarungen (es ist sogar mir bekannt, dank der Herren Blüm und Kohl leider möglich ). Jaja, ich weiß, Solidarität usw.
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