Ich beziehe Teilerwerbsminderungsrente und kann noch bis zu unter 6 Std arbeiten. Ich bin 54 Jahre und möchte so lange arbeiten wie es meiner Gesundheit zu lässt.
Verstehe ich das richtig, würde ich nun mit 54 Jahren Rentner werden , dürfte ich bei meinen AG Vollzeit arbeiten? Oder wie soll ich das verstehen.
Wie naiv bist Du eigentlich? Du kannst doch nur unter 6 Stunden täglich arbeiten. Wenn Du länger arbeitest, setzt Du Deine teilweise Erwerbsminderungsrente aufs Spiel, weil Du damit beweist, dass Du eben nicht erwerbsgemindert bist. Das hat doch mit dem Hinzuverdienst nichts zu tun.
Mit 54 sind Sie noch mindestens 8 Jahre von der Altersrente weg.
Da brauchen Sie sich über den Zuverdienst neben einer AR heute noch keine Gedanken machen.
Wenn Sie wieder in Vollzeit arbeiten können, verlieren Sie die Teil EM Rente.
Und ja, dann können Sie gerne in Vollzeit verdienen wieviel Sie wollen, meinetwegen 6 stellig.
Die Aufhebung der Hinzuverdienstgrenze bezieht sich ja nur auf die Summe Euro, nicht die zeitlichen Einschränkungen.
Verstehe ich das richtig, würde ich nun mit 54 Jahren Rentner werden , dürfte ich bei meinen AG Vollzeit arbeiten? Oder wie soll ich das verstehen.
Ich hätte es so verstanden, dass es nur für frühzeitig in Rente gegangene Personen möglich wäre. Wäre bei einer regulären Rente dann offensichtlich nicht.
Daher ist die Fragestellung nicht ganz naiv, denn Personen die frühzeitig in Rente gehen, haben meist einen Grund dafür.
„Wir schaffen die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten ab. Schon während der letzten beiden Corona-Jahre lag die Hinzuverdienstgrenze deutlich höher als zuvor. Damit haben wir gute Erfahrungen gemacht und ermöglichen nun dauerhaft, den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibel zu gestalten“, so Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil. Auch im Bereich der Erwerbsminderungsrenten sollen die Hinzuverdienstmöglichkeiten deutlich verbessert werden. „Das ist ein wichtiges Signal für erwerbsgeminderte Menschen, denen wir damit eine Brücke in den Arbeitsmarkt bauen“, so Heil.
In der gesetzlichen Rentenversicherung sollen mit dem Gesetz zum 1. Januar 2023 die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei vorgezogenen Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten grundlegend reformiert werden. Das Kabinett beschließt das 8. SGB IV-Änderungsgesetz.
Hallo xenon,
Sie _sind_ bereits Rentner! ...allerdings nicht im Bereich Altersrente! ;-)
"dürfte ich bei meinen AG Vollzeit arbeiten? Oder wie soll ich das verstehen."
Sie _dürfen_ auch als 'nur teilweiser EM-Rentner' bei Ihrem Arbeitgeber voll arbeiten. Dürfen ist das eine, Hinzuverdienst und ggf. Überprüfung Ihrer Leistungsfähigkeit das andere.
Wenn Ihre teilweise EM dermaßen irreparable ist, können Sie auch 60+ Std. bei Ihrem AG malochen <- Vorabanfrage an Ihre DRV, was Sie planen/arbeiten im Detail wollen /erwarteter Hinzuverdienst mitgeteilt = Antwort abwarten.
Gruß
w.
PS: Wie Sie inzwischen merken, hat Ihre Ausgangsfrage nichts mit den geplanten Änderungen/Hinzuverdienstgrenzen zu den vorgezogenen Altersrenten zu tun.