Guten Morgen,
ich bin Jahrgang 56, Beziiehe seit 2010 volle Ewerbsunfahigkeitsrente auf Dauer mit 10,8% Abschlag und habe seit 2010 einen GdB v.60.
Wann könnte ich in die Altersrente wechseln und wie ändert sich dadaurch die Rentenhöhe?
Ich habe eine gerinfügige Beschäftigung (ohne Eigenanteil von Beiträgen). Wie wirkt sich diese noch auf die Altersrente aus, wenn überhaupt?
Ich habe viel im Internet recherchiert, verstehe aber meisten nur "Bahnhof" wegen der Schachtelsätze und der Gesetzessprache. Es wäre nett, wenn mir ein hilfreicher Mensch mit Fachwissen verständlich unter die Arme greifen kann.
Ganz herzlichen Dank schonmal fürs Lesen.