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Experten-Antwort

Ab wann Altersrente bei Erwerbsminderungsrtente und GdB?

von Klabauterfrau02.07.2015 | 08:19
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7 Antworten

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Guten Morgen, ich bin Jahrgang 56, Beziiehe seit 2010 volle Ewerbsunfahigkeitsrente auf Dauer mit 10,8% Abschlag und habe seit 2010 einen GdB v.60. Wann könnte ich in die Altersrente wechseln und wie ändert sich dadaurch die Rentenhöhe? Ich habe eine gerinfügige Beschäftigung (ohne Eigenanteil von Beiträgen). Wie wirkt sich diese noch auf die Altersrente aus, wenn überhaupt? Ich habe viel im Internet recherchiert, verstehe aber meisten nur "Bahnhof" wegen der Schachtelsätze und der Gesetzessprache. Es wäre nett, wenn mir ein hilfreicher Mensch mit Fachwissen verständlich unter die Arme greifen kann. Ganz herzlichen Dank schonmal fürs Lesen.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Klabauterfrau,

den Ausführungen von Schade schließen wir uns an.

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6 Antworten

Klabauterfrauam 02.07.2015 | 09:07
Noch,al Korrektur. Es war zu früh zum Schreiben, der kaffee hat noch nicht gewirkt. Also: GdB seit 2004. Entschuldigung :-/
Klabauterfrauam 02.07.2015 | 08:54
Korrektur: volle Erwerbsminderungsrente
Schadeam 02.07.2015 | 09:50
Wenn Sie 35 Versicherungsjahre haben, können Sie frühestens mit 60+10 Monaten Altersrente bekommen. An der Rentenhöhe ändert sich voraussichtlich nicht viel, sie können eine Probeberechnung der Altersrente anfordern, dann haben Sie es genau.
Klabauterfrauam 02.07.2015 | 11:24
Herzlichen Dank allen Antwortenden! Ich habe nur 320 Monate auf dem Versicherungskonto, und ich hatte vor, erst mit 63 Jahren von der vollen Erwerbsminderung zur Altersrente zu wechseln. Sofern es mir möglich sein sollte, bis dahin in meiner alten Firma noch ab und zu ein paar Stiunden im Monat aushelfen zu können. Auf alle Fälle werde ich mirdie empfohlene Vorausberechnung machen lassen, denn jeder einzelne Renten-Euro mehr später wird mir helfen. Allen noch einen schönen Tag!
W*lfgangam 02.07.2015 | 20:18
Hallo Klabauterfrau, die 320 Monate lagen sicher erst zum Zeitpunkt der Bewilligung der EM-Rente vor. Da auch der Bezug der EM-Rente (sogenannte Rentenbezugszeit) bis zum 60 Lbj. als Monate für die 35 Jahre mitzählt, dürften Sie die 35 Jahre Versicherungszeit zur 'Umwandlung' in Altersrente für schwerbehinderte Menschen erreicht haben. Der Minijob _in_ der Zurechnungszeit bis 60 ist nutzlos, da die Bewertung/Hochrechnung bis 60 sicher viel mehr wert ist. Erst zusätzliche Rentenbeiträge ab 60, sei es auch aus Minijob, könnten ein kleinen Mehrwert bringen. Im Hinblick auf Hochrechnungen fordern Sie 2 an, die 1. zum frühesten Rentenbeginn (60+10), die 2. zum Rentenbeginn 63+10 - immer unter der Voraussetzung, dass der Minijob bis dahin weiterläuft - und dann entscheiden Sie, wann es von EM- in Altersrente geht ...oder lassen sich das vor Ort (DRV-Beratungsstelle/oder Versicherungsamt im Rathaus) noch mal erklären/nachrechnen. Gruß w.
Klabauterfrauam 03.07.2015 | 20:57
Hallo W*lfgang, auch Ihnen vielen Dank für diese aufschlussreiche Antwort! Das mit den 2 Hochrechnungen ist natürlich der Schlüssel für meine Entscheidung, super! Es ist wirklich toll, wie unermüdlich hier von fleißigen Sachkundigen Hilfestellung gegeben wird. Euch allen mal ein großes Lob! :-)
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