Nach derzeitigem Recht können Sie mit 35 Versicherungsjahren, wobei der Bezug der Rente hierfür mitgerechnet wird, entweder bei vorliegender Schwerbehinderung (GdB 50) mit Vollendung Ihres 62. Lebensjahres oder ohne Schwerbehinderung mit Vollendung des 63. Lebensjahres in eine vorgezogene Altersrente wechseln.