Guten Abend,
könnten Sie mir bitte folgende Frage beantworten.
Mein Neffe (41 J.) hat im letzten Jahr Grundsicherungsleistungen beantragt. Die Deutsche Rentenversicherung Bund kam durch Auftrag des Sozialhilfeträges im Dezember 2012 zu folgendem Ergebnis:
- Das er voll erwerbsgemindert ist und es unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann.
- Die volle Erwerbsminderung besteht (zumindest) seit 06.05.2008.
Bedeutet dies nun, das die "dauerhafte" Erwerbsminderung rückwirkend zum 06.05.2008 besteht oder erst ab dem Tag der Entscheidung der Rentenversicherung (Dezember 2012).
Es geht mir wie gesagt nur um die Feststellung ab wann nun die dauerhafte volle Erwerbsminderung besteht, also nicht nur die volle Erwerbsminderung an sich und ob man so rückwirkend HLU-Leistungen zu SGB XII-Leistungen verrechnen kann. Meines Wissens besteht die festgestellte volle Erwerbsminderung nämlich schon seit 2000.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Jochen D.