Die Verzinsung dürfte sich regelmäßig erst ergeben, wenn die mit dem Bescheid geforderten Beiträge nicht bis zum (im Bescheid genannten) Fälligkeitstag gezahlt werden. Sollte Ihnen die pünktliche Zahlung nicht möglich sein, empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit Ihrem Rentenversicherungsträger, um Ihre Frage zu klären. Evtl. ist eine Ratenzahlung möglich?