1.Ab wann darf ein 1956 geborener Mann mit einer Behinderung von 30%- jedoch gleichgestellt- in Rente gehen ?
2.Mit welchen "Verlusten" hat er in etwa zu rechnen?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Angie
1.Ab wann darf ein 1956 geborener Mann mit einer Behinderung von 30%- jedoch gleichgestellt- in Rente gehen ?
2.Mit welchen "Verlusten" hat er in etwa zu rechnen?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Angie
Die Gleichstellung hat keine Auswirkung auf den Rentenanspruch. Eine Altersrente für Schwerbehinderte kann nur ab 50% Behinderung gewährt werden.
Grundsätzlich könnte ab dem 63. Lebensjahr ein Anspruch auf Altersrente bestehen, der Abschlag würde dann 7,2 % betragen. Aufgrund der wenigen Angaben lässt sich jedoch nichts genaueres sagen. Suchen Sie am besten eine Beratungsstelle auf, dort kann man Ihnen alle in Frage kommenden Rentenarten mit Beginn und allem was dazugehört benennen.
erst 50 % Schwerbehinderung wären relevant, 30% bzw. die Gleichstellung interessieren bei den Altersrenten nicht.
Für den Jahrgang 56 liegt die Regelaltersrente künftig bei 65 Jahren + 10 Monaten.
Wer 35 Versicherungsjahre hat, kann mit 63 bei 10,2% Abschlag in Rente gehen.
(sollten 45 Arbeitsjahre vorliegen, wäre die AR mit 65 abschlagsfrei)
Hallo
Ich bin Jahrgang 1945, z.Zt. arbeitslos, mit nunmehr 45 Arbeitsjahren.
Ab wann kann ich abschlagsfrei in Rente gehen? Trifft für mich die Rente für langjährig versicherte zu?
Danke
Hallo, Lap,
als Versicherter des Geburtsjahrgangs 1945 gilt: Sie können mit 65 abschlagsfrei in Altersrente gehen. Mit 63 können Sie - bei Vorliegen der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (35 Jahre Wartezeit) - die Altersrente für "langjährig Versicherte" beantragen. Abschlag dann 7,2 %.
Die Vertrauensschutzregelungen gelten grds. nur für die vor dem 01.01.1942 geborenen Versicherten.
Hallo, Angie,
wir können uns den Ausführungen von "???" und "schade" grundsätzlich anschließen.
Voraussetzung für eine Altersrente für Schwerbehinderte Menschen ist ein GdB (Grad der Behinderung) von mindestens (!) 50%.
Ein GdB von 30% + Gleichstellung ist nicht ausreichend!
Wir empfehlen auch, Kontakt mit einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufzunehmen, um die Rentenansprüche (Ihres Mannes?) abschließend zu besprechen.
Kann ich nicht trotzdem jetzt schon in Rente gehen?
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