Hallo, Lap,
als Versicherter des Geburtsjahrgangs 1945 gilt: Sie können mit 65 abschlagsfrei in Altersrente gehen. Mit 63 können Sie - bei Vorliegen der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (35 Jahre Wartezeit) - die Altersrente für "langjährig Versicherte" beantragen. Abschlag dann 7,2 %.
Die Vertrauensschutzregelungen gelten grds. nur für die vor dem 01.01.1942 geborenen Versicherten.