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ab wann in rente?

von kraxlhuber07.08.2007 | 10:15
1728 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin seit Mai 1999 50% schwerbehindert und seit August 2001 60%. Seit 01.03.2004 bekomme ich Rente wegen voller Erwerbsminderung. Können Sie mir bitte mitteilen, ob ich meine volle Rente mit 60 Jahren beantragen kann und ob dann die monatliche Rentenhöhe niedriger oder höher ausfällt als meine derzeitige Rente. im voraus besten Dank

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 07.08.2007 | 11:00

Die Frage ist vielschichtig und die Antwort von vielen Unbekannten abhängig (Lebensalter, Versicherungszeiten...). Wir empfehlen Ihnen eine persönliche Beratung durch einen Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung. Um eine Beratungsstelle in Wohnortnähe zu finden, können Sie auf der Seite www.ihre-vorsorge.de das Feld Beratungsstellen auswählen und dort Ihre Postleitzahl oder den Namen Ihres Wohnortes eingeben.

Moderatoren-Antwortam 07.08.2007 | 14:42

Bei Erfüllen der übrigen Voraussetzungen können Sie

mit Vollendung des 63. Lebensjahres eine Altersrente für langjährig Versicherte mit 9,3 % Abschlag und

mit Vollendung des 65. Lebensjahres eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschlag in Anspruch nehmen.

Wenn Sie die Altersteilzeitarbeit noch bis zum 31.12.2009 beginnen, besteht bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen noch die Fördermöglichkeit durch die Bundesagentur für Arbeit.

5 Antworten

Magosam 07.08.2007 | 12:23
Ich bin im Januar 1953 geboren. Mit 63 werde ich 540 Beitragsmonate haben ( ohne Ersatzleistungen ) Wann kann ich frühestens Rente beziehen ? ( bin nicht Schwerbehindert ) Bitte einmal die Altersangabe ohne Abzug bzw. mit Abzug.
Schadeam 07.08.2007 | 12:55
Sie können mit 63 bei 9,3% Abschlag und mit 65 ohne Abschlag in Rente gehen.
Magosam 07.08.2007 | 12:59
am 06.01.2008 habe ich meinen 55 Geburtstag. Mit 57 Jahren möchte ich in Altersteilzeit gehen ( 6 Jahre im Blockmodell ) Bis 60 Arbeitsphase. Ab 60 Freizeitphase, anschließend mit 63 und mit Abzügen in Rente. Altersteilzeit ist Bestandteil des Bautarifvertrages der für mich zutrifft. Sind meine Vorstellungen realisierbar ?? Für Ihre Beantwortung vielen Dank im voraus
Schadeam 07.08.2007 | 13:33
wie gesagt, Sie können mit 63 in Rente und wenn die Freistellungsphase bis dahin andauert, ist das kein Problem.
Schadeam 07.08.2007 | 13:34
PS: geförderte AT muss 2009 beginnen, in Ihrem Fall werden Sie erst 2010 57 Jahre alt - aber das ist kein Rentenproblem, Sie könnten ja länger als 6 Jahre AT vereinbaren, wenn der AG mitmacht.
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