Ab wann in Rente?

von
Gerdi

Ich bitte hier die Experten um eine Antwort. Weiblich, geb. 20.1. 1950, nicht Schwerbeh., habe am 1.2.2013 diese 121 mon. voll, also ab dem 40. Lebensjahr. Ab wann kann ich in Rente? mit wieviel Abschlag? und ohne Abschlag? Mein Anspruch ca. 520 Euro-Bruttorente. Danke für eine Antwort.

von
Rentenbeginnrechner

Zitiert von: Gerdi

Ab wann kann ich in Rente? Mit wieviel Abschlag und ohne Abschlag?

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigation/Rente/rentenbeginnrechner_node.html

Altersrente für Frauen 01.02.2015 ohne Abschlag, jeder Monat eher "kostet" Sie 0,3 % Abschlag. Frühestens 01.02.2010 18.0 % Abschlag, sofern die übrigen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.

Experten-Antwort

Hallo Gerdi,

haben Sie mindestens 15 Jahre Versicherungzeit erfüllt und nach vollendetem 40. Lebensjahr mehr als zehn Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt, besteht Anspruch auf die Altersrente für Frauen, jedoch nur noch für die Geburtsjahrgänge bis 1951.
Bei Ihrem Geburtstag 20.1.1950 haben Sie, bei Erfüllung dieser Voraussetzungen, Anspruch auf eine abschlagsfreien Rentenzahlung ab 1.2.2015 - Folgemonat nach Vollendung des 65 Lebensjahre - .
Vorzeitig kann diese Rente ab dem 60. Lebnsjahr in Anspruch genommen werden. Jeder Monat des vorgezogenen Rentenbeginns kosten Sie 0,3 Prozent Abschlag.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen dieser Rente erst zum 31.1.2013, können Sie ab dem 1.2.2013 die Altersrente für die Frauen beziehen, mit einem mtl. Abschlag von 7,2 Prozent.

von
Gerdi

Danke Ihnen, nur mein Rentenberater sagte mir Jahrgang 50 hat 4 mon länger zu arbeiten. Dann hätte ich ja 8,4% Abschlag ? Sind es 7,2 oder 8,4% Abschlag? Bitte nochmals um Antwort. Danke

Experten-Antwort

Hallo Gerdi,

unsere Ausführungen beziehen sich auf die Alterrente für Frauen mit dem Abschlag von 7,2 Prozent. Dieser ist für die erläutete Altersrentenart für Frauen korrekt und müsste für Sie bei Erfüllung der Voraussetzungen auch die günstigste Variante für den Renteneintritt dargestellen.

Vielleicht lassen Sie sich hierzu nochmals konkret in einer örtlichen Rentenberatungsstelle in Form einer individuellen Rentenauskunft informieren.

von
DarkKnight RV

Ich liebe diese ahnungslosen Rentenberater, die alles durcheinanderwürfeln und dann keine korrekte Antwort mehr formulieren können ;-)

Tatsächlich wird ihre Regelatersgrenze um 4 Monate angehoben. Dies hat aber absolut keine Auswirkungen auf den Abschlag bei der Altersrente für Frauen. Der bleibt bei einem Beginn am 1.2.2013 bei 7,2%.

Haben sie die 121 Monate erst mit dem 1.2.2013 voll oder bereits vor dem 1.2.2013??

von
Gerdi

Danke für Antwort, aber ich habe zufällig bei diesem Datum erst die 121 mon. voll. 2 Kinder dann immer nur 400 Euro job, jetzt diese Mini-Rente.

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