Hallo.
ich Jahrgang November 1960 war noch nie arbeitslos.
Ich könnte zum 01.4.2027 in reguläre Rente.
Am 01.05. 2023 habe ich jedoch volle 45 Jahre gearbeitet.
Kann ich ab 01.12.2023 ( bin dann 63) ohne Abschläge in Rente?
Danke an alle
Ja,wenn die Voraussetzungen wie bisher so bestehen bleiben,woran ich aber meine Zweifel habe.
9 Jahre sind eine lange Zeit.
Hallo.
ich Jahrgang November 1960 war noch nie arbeitslos.
Ich könnte zum 01.4.2027 in reguläre Rente.
Am 01.05. 2023 habe ich jedoch volle 45 Jahre gearbeitet.
Kann ich ab 01.12.2023 ( bin dann 63) ohne Abschläge in Rente?
Danke an alle
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/rentenpaket_fragen_und_antworten.pdf?__blob=publicationFile&v=12
letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn aller
dings nur, wenn sie Folge einer Insolvenz
oder vollständigen Geschäftsaufgabe des
Arbeitgebers sind. Zeiten des Bezugs von
Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld
II
zählen nicht mit.
4. Ab wann kann man die Rente ab 63
abschlagsfrei beziehen?
Wer 63
Jahre oder älter ist und bislang noch
keine Altersrente bekommt, kann vom 1.
Juli
2014 an die
Altersrente für besonders lang
jährig Ver
sicherte abschlagsfrei erhalten.
Für ab 1953 geborene Versicherte wird die
Altersgrenze von 63 Jahren schrittweise
wieder auf
65
Jahre angehoben.
5. Wie verläuft die schrittweise Anhebung
der Altersgrenze auf 65 Jahre?
Für Versicherte, die ab 1953 geboren sind,
wird die Altersgrenze von 63 Jahren wie
folgt angehoben:
siehe Liste Seite 6
...............
Jahrgang 1960 Anhebung 16 Monate ->
64 Jahre und 4 Monate
Der Geburtsjahrgang 1960 kann - sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind - die "Altersrente für besonders langjährig Versichterte" im Alter von 64 Jahren und 4 Monatne in Anspruch nehmen - in Ihrem Fall also ab 01.04.2025.
Diese Rente kann nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden. Wollen Sie dennoch mit 63 Jahren in Rente gehen, so bleibt der Weg über die "Altersrente für langjährg Versicherte". Diese ist aber mit Abschlägen verbunden, 0,3% pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme, ausgehend von der Regelaltersrente - in ihrem Fall also 40 Monate (Regelaltersrente mit 66 Jahren und 4 Monaten) = 12% Abschlag.
Vielen Dank an alle.
DAS SOLL EINE ERLEICHTERUNG FÜR LANGJÄHRIGE ARBEITER SEIN:::::::::::::
Erleichterung für ältere Jahrgänge, für 60 geb. schrumpft dieser Vorteil.
Vielen Dank an alle.
DAS SOLL EINE ERLEICHTERUNG FÜR LANGJÄHRIGE ARBEITER SEIN:::::::::::::
Aber ja doch !!!!! Wer rechnen kann ist klar im Vorteil.