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ab wann in rente OHNE abschläge

von hansi09.09.2014 | 16:31
1112 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo. ich Jahrgang November 1960 war noch nie arbeitslos. Ich könnte zum 01.4.2027 in reguläre Rente. Am 01.05. 2023 habe ich jedoch volle 45 Jahre gearbeitet. Kann ich ab 01.12.2023 ( bin dann 63) ohne Abschläge in Rente? Danke an alle

6 Antworten

007am 09.09.2014 | 16:36
Ja,wenn die Voraussetzungen wie bisher so bestehen bleiben,woran ich aber meine Zweifel habe. 9 Jahre sind eine lange Zeit.
regfilam 09.09.2014 | 16:57
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn aller dings nur, wenn sie Folge einer Insolvenz oder vollständigen Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers sind. Zeiten des Bezugs von Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II zählen nicht mit. 4. Ab wann kann man die Rente ab 63 abschlagsfrei beziehen? Wer 63 Jahre oder älter ist und bislang noch keine Altersrente bekommt, kann vom 1. Juli 2014 an die Altersrente für besonders lang jährig Ver sicherte abschlagsfrei erhalten. Für ab 1953 geborene Versicherte wird die Altersgrenze von 63 Jahren schrittweise wieder auf 65 Jahre angehoben. 5. Wie verläuft die schrittweise Anhebung der Altersgrenze auf 65 Jahre? Für Versicherte, die ab 1953 geboren sind, wird die Altersgrenze von 63 Jahren wie folgt angehoben: siehe Liste Seite 6 ............... Jahrgang 1960 Anhebung 16 Monate -> 64 Jahre und 4 Monate
SaschaKam 10.09.2014 | 09:08
Der Geburtsjahrgang 1960 kann - sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind - die "Altersrente für besonders langjährig Versichterte" im Alter von 64 Jahren und 4 Monatne in Anspruch nehmen - in Ihrem Fall also ab 01.04.2025. Diese Rente kann nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden. Wollen Sie dennoch mit 63 Jahren in Rente gehen, so bleibt der Weg über die "Altersrente für langjährg Versicherte". Diese ist aber mit Abschlägen verbunden, 0,3% pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme, ausgehend von der Regelaltersrente - in ihrem Fall also 40 Monate (Regelaltersrente mit 66 Jahren und 4 Monaten) = 12% Abschlag.
hansiam 10.09.2014 | 15:52
Vielen Dank an alle. DAS SOLL EINE ERLEICHTERUNG FÜR LANGJÄHRIGE ARBEITER SEIN:::::::::::::
Jimmiam 10.09.2014 | 17:47
Erleichterung für ältere Jahrgänge, für 60 geb. schrumpft dieser Vorteil.
Christina Nowakam 10.09.2014 | 18:30
Aber ja doch !!!!! Wer rechnen kann ist klar im Vorteil.
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