Hallo Friedemann,
ja, die KK kann ihn zur Stellung des Regelaltersrentenantrages auffordern. Dafür hat er dann 10 Wochen Zeit (also nicht sofort):
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__51.html
Geschickterweise stellt er dann am letzten Tag der 10-Wochen-Frist den Antrag ...heißt: kontaktiert die DRV zwecks Termin - der nicht zwingend schon nächste Woche sein müsste ;-) Vorsorglich formlose Antragstellung bestätigen lassen (Kopie an KK), KG läuft weiter, bis der Bewilligungsbescheid vorliegt ...apropos krank – beim vereinbarten Termin könnte er vielleicht wegen Sausewinden unpässlich sein, Terminverschiebung, und wieder Zeit/KG 'geschunden'. Im Ergebnis bekommt die KK ja die volle Rente, nur das übersteigende KG behält er.
> Da seine Rente nicht allzu hoch ausfällt, wollte er zu einem späteren Zeitpunkt die Rente beantragen, wann??
Das bleibt ihm überlassen, da hätte er bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag Zeit. Je später hier die Altersrente beantragt wird, um so größer wird der Zuschlag, + 0,5 %/Monat Verschiebung. Ob sich das wirklich rechnet – da er ja neben der Rente voll weiterarbeiten könnte, und sich auch noch die RV und AV-Beiträge spart – sollte er mal mit der nächsten Beratungsstelle besprechen. Durch den Rentenverzicht tritt er erst mal für lange Zeit in 'Vorleistung', ehe er über den Zuschlag auf der Gewinnerstraße ist ...8 / 10 / 12 Jahre? (sollte mir dafür mal 'ne Standard-Formel machen ;-))
Gruß
w.