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Experten-Antwort

ab wann Nachuntersucht

von jasmin31.10.2013 | 11:36
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16 Antworten

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Hallo, kann mir vieleicht jemand sagen ab wann die Nachuntersuchung gemacht wird .Ich habe hier im Forum gelesen,das es ja wohl meistens alle 2 Jahre sein(kann)bei einer unbefristeten Rente. Wenn also erst in diesem Jahr der Bescheid ankam wäre es ja im jahr 2015 , wenn man aber wegen Widerspruch die Rente rückwirkend ab 2012 bekommen hat wäre die Nachuntersuchung ja schon 2014 vieleicht kann mir jemand diese Ungewissheit nehmen,ab Bescheid oder aber ab Zeitpunkt der Rente?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo jasmin,

ob und wann eine Nachprüfung durch den Rentenversicherungsträger erfolgt, kann nur der Rentenversicherungsträger, der den Bescheid erteilt hat, sagen. Üblich ist, dass diese Nachprüfung in Abhängigkeit mit der Bescheiderteilung erfolgt und sich nicht auf den rückwirkenden Rentenbeginn bezieht.

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15 Antworten

Schadeam 31.10.2013 | 11:45
Die Frage ob und ggfls. wann die nächste Nachuntersuchung ansteht, kann Ihnen außer der Sachbearbeitung Ihres Versicherungsträgers kein Mensch beantworten.
Nachfrageram 31.10.2013 | 11:46
Hallo, warum ist das wichtig? Sie werden früh genug von der DRV eingeladen, falls eine Untersuchung stattfinden sollte. Ist ja nichts, wo man sich irgendwie drauf vorbereiten müsste, oder?
jasminam 31.10.2013 | 11:49
Ich wollte ja nicht wissen ob ja oder nein ,sondern ab wann es(wenn Nachuntersung) berechnet wird!!!
jasminam 31.10.2013 | 11:51
Es macht mich schon ganz irre diese Ungewissheit ob es schon nächstes Jahr sein kann oder nicht hat mit meiner Arbeit zu tun
Genazinoam 31.10.2013 | 11:54
Hallo Jasmin, am besten orientierst du dich an deinem Rentenbescheid. Dort ist eine Befristung der Rentendauer angegebn (z.B. 1.10.2014) Vor Ablauf dieser Frist wird sich die DRV bei dir melden und dich auffordern deinen Antrag gegebenenfalls zu verlängern, da die Rentenzahlung zum 1.10.2014 eingestellt würde. Du stellst dann einen Antrag auf Verlängerung und sendest deine ganzen ärtzlichen Unterlagen mit. Jetzt entscheidet die RV entweder nach Aktenlage und verlängert wieder um ca. 2 Jahre, oder sie schicken dich zu einer Nachuntersuchung bei einem Gutachter. So war es bei mir zumindestens.
Schadeam 31.10.2013 | 11:54
Dafür gibt es keine gesetzlichen Fristen, das entscheidet jeder Versicherungsträger für sich. Fragen Sie direkt an, wenn Sie es wissen wollen.
Leseram 31.10.2013 | 11:54
Sie schreiben im Text von unbefristeter EM-Rente, wovor haben sie Angst?
jasminam 31.10.2013 | 11:59
Ich habe keine Angst aber ich möchte mit meinen Arbeitsstunden weiter runter gehen, muß es aber befristen und da wäre es schon schön ob ich bis 2014 oder aber bis 2015 angeben kann möchte mein Arbeitgeber schon wissen und eine 100% sicherheit das man weiter em rente bekommt hat man ja leider nie
Schadeam 31.10.2013 | 12:00
Ihr Beitrag wird jasmin nicht weiterbringen, sie hat eine unbefristete Rente.....
Maxam 31.10.2013 | 12:01
Ich erhalte seit 7 Jahren eine unbefristete Rente und wurde noch nie zu einer Nachuntersuchung aufgefordert, nur die Daten wurden immer wieder mal abgefragt
....am 31.10.2013 | 12:05
Wenn Sie eine unbefristete EM-Rente haben werden Sie im Regelfall gar nicht mehr zur Nachuntersuchung herangezogen, es sei denn aus den von Ihnen regelmäßig angeforderten Selbstauskünften geht hervor, dass sich etwas an Ihrem Gesundheitszustand geändert/gebessert hat. Bei befristeten Renten können Sie sich wie bereits erwähnt an dem Ende der Befristung orientieren.
olliam 31.10.2013 | 12:18
Ich habe auch rückwirkend eine Rente bekommen und einen Selbsauskunfstbogen bekam ich 2 Jahre später nach den Bescheid der Rv Berlin .Berlin macht es wohl aus Routine. Denke bei dir wird er wenn du auch RV Berlin bist im Jahre 2015
cornwellam 31.10.2013 | 14:00
Das steht in ihren Gutachten. Ob sie überhaupt überprüft werden oder nicht. Oder sie rufen ihre Rentenversicherung an. Das letztere würde ich aber nicht machen. Man soll schlafende Hunde nicht wecken.
=//=am 31.10.2013 | 15:46
Sie schreiben im Text von unbefristeter EM-Rente, wovor haben sie Angst?
Ich habe keine Angst aber ich möchte mit meinen Arbeitsstunden weiter runter gehen, muß es aber befristen und da wäre es schon schön ob ich bis 2014 oder aber bis 2015 angeben kann möchte mein Arbeitgeber schon wissen und eine 100% sicherheit das man weiter em rente bekommt hat man ja leider nie
WENN überhaupt, wird i.d.R. vom Jahr der Entscheidung an gerechnet, also 2015. Genau kann Ihnen dies aber niemand sagen. Da Sie eine Dauerrente beziehen, müßte sich nach 2 Jahren Ihr Gesundheitszustand schon ERHEBLICH bessern, damit die Rente entzogen werden kann. Also ich an Ihrer Stelle würde mir darüber nicht so viele Gedanken machen. Viel wichtiger ist m.E. Ihr Hinzuverdienst. Vorausgesetzt, Sie erhalten eine volle EM-Rente, dürften Sie ja rentenunschädlich nur bis 450,- EUR brutto dazuverdienen. Liegt Ihr mtl. Bruttoeinkommen über diesem Betrag, ergibt sich eine Rentenkürzung durch § 96 a SGB VI. Wenn Sie Ihre Arbeitszeit verringern und somit ein geringeres Entgelt haben, erhöht sich evtl. wieder die Rente. Bekommen Sie eine teilweise oder eine volle EM-Rente? Liegt Ihr Bruttoeinkommen über 450,- EUR?
Römeram 31.10.2013 | 18:38
Sie schreiben im Text von unbefristeter EM-Rente, wovor haben sie Angst?
Ich habe keine Angst aber ich möchte mit meinen Arbeitsstunden weiter runter gehen, muß es aber befristen und da wäre es schon schön ob ich bis 2014 oder aber bis 2015 angeben kann möchte mein Arbeitgeber schon wissen und eine 100% sicherheit das man weiter em rente bekommt hat man ja leider nie
Wenn Sie weiterhin lustig vor sich hin arbeiten und vor allem dabei den Rahmen des Erlaubten ( unter 3 Std. ) überschreiten kann ihnen schneller eine Nachprüfung dorhen als Sie denken. Lassen Sie diesen Sch.. also sein und halten sich an die Regeln !!
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