bin erwerbsunfähigkeitsrentner und 1952 geboen, ab wann bekomme ich die umwandlung der altersrente
15.05.2008, 12:25
von
reimann
15.05.2008, 13:04
von
Rosanna
Hallo reimann,
die Regelaltersgrenze liegt bei Jahrgang 1952 bei 65 + 6 Mo.
Wenn Sie 45 PFLICHT-Beitragsjahre haben, können Sie die Altersrente für BESONDERS langjährig Versicherte mit 65 in Anspruch nehmen. Hierzu zählen aber wirklich NUR Pflicht- und keine freiwilligen Beiträge!
MfG Rosanna.
15.05.2008, 13:47
Experten-Antwort