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Ab wann Rente

von Günter03.09.2008 | 19:51
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7 Antworten

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Ich bin im Oktober 1950 geboren. Habe seit 1965 gearbeitet und Beiträge bezahlt. Wann ist für mich der früheste Rentenbezug möglich (auch mit Abschlägen). Man stelle sich vor, wenn ich bis 65 arbeiten muss, habe ich eine Beitragszeit von 50 Jahren. Wer heute erst mit Studium und Promotion mit 30- 33 fertig ist, muss nur bis 67, also ingesamt 34 - 37 Jahre arbeiten, bei vollem Rentenanpruch.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Daten von Schade sind korrekt. Ggf. käme noch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Betracht.

6 Antworten

Schadeam 03.09.2008 | 20:05
...die Welt ist eben nicht gerecht.... aber im Ernst, wer 35 Versicherungsjahre aufweist, kann schon mit 63 in Rente (bei 8,4% Abschlag für den Jahrgang 1950). Abschlagsfrei ist die Rente mit 65, wenn bis dahin 45 Arbeitsjahre vorliegen. Und der Student, der bis 67 nur auf ca 35 Jahre kommt hat dann von Ausgangswert eine viel niedrigere Rente als Sie bei 50 Versicherungsjahren - sofern die Verdienste gleich hoch waren. Hat der in 35 Jahren das Doppelte als Sie (in 50 Jahren) verdient und davon auch Beiträge gezahlt, hat der möglicherweise mehr Geld eingezahlt als Sie und erst mit 67 keine Abschläge. Der findet das vielleicht auch nicht so witzig und gerecht. Man kann es drehen wie man will, einer ist immer unzufrieden.
Wolfgangam 03.09.2008 | 20:39
Entscheidend ist das versicherungspflichtige Entgelt ...die Beiträge wandern im selben Monat auf die Konten der Rentner ;-) Gruß w.
Kurtam 03.09.2008 | 20:29
bei der Altersrente sind die Beiträge entscheidend und nicht die Dauer
Kurtam 03.09.2008 | 21:28
so kanns man es auch ausdrücken
Günteram 04.09.2008 | 12:35
Danke für alle die Antworten
Happyam 05.09.2008 | 07:56
Hallo Günter, stellen sie sich mal folgendes vor... Sie haben 50 Jahre lang Beiträge aus einem Durchschnittsengelt eingezahlt (nur beispielsweise) das würde bedeuten sie erhalten insgesamt 50 Engeltpunkte! Soweit so (un)klar! Jetzt nehmen wir einen Menschen der laaaaaange studiert hat (um ihr beispiel zu widerlegen), der "nur" 25 Jahre lang Beiträge gezahlt hat. Dieser hat jedoch das doppelte verdient, also auch das doppelte an Rentenversicherungsbeiträgen gezahlt! der hat nun auch 50 Entgeltpunkte und bekommt genau die gleiche rente wie sie! Da ist nüscht dran unjerecht! genau hier ist das System der Berechnung der Renten vollkommen fair und legal! schönen tag noch wünscht Happy
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