Ohne Abschläge könnten Sie (vorausgesetzt, dass Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen) ab dem 01.02.2015 eine Altersrente in Anspruch nehmen. Wenn Sie am 01.01.1950 geboren wurden, ist der frühestmögliche Altersrentenbeginn der 01.01.2015.
Mit Abschlägen (wiederum unter der Bedingung, dass Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen), könnten Sie ab sofort eine Altersrente für Frauen in Anspruch nehmen.
Die Höhe der Abschläge hängt von dem Zeitpunkt ab, den Sie dann wählen.
Bitte setzen Sie sich (sofern Sie so früh wie möglich in Rente gehen wollen und bereit sind, Abschläge in Kauf zu nehmen) so bald wie möglich mit der Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers in Verbindung.
Zu Ihrer Information hier der Link auf den Rentenbeginnrechner der Deutschen Rentenversicherung:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/02_online_dienste/03_online_rechner_nutzen/rentenbeginn_hoehenrechner/Rentenbeginnrechner_node.html