Hallo Lotte,
wann die Rente beginnt, ist u.a. vom Antrag und vom Eintritt der Erwerbsminderung sowie der Art der Rente als Zeit oder Rente auf Dauer abhängig. Sollte die Rente für die Vergangenheit anerkannt werden, und somit ggf. eine Nachzahlung zu leisten sein, kann es sein, daß trotzdem der größte Teil des Geldes nicht an Sie gezahlt werden kann, sofern Sie im Nachzahlungszeitraum Geld von öffentlichen Kassen (z.B. Krankenkasse, Agentur für Arbeit) bekommen haben.