Zur Erklärung.
Verh. bin ich seit 1978
Wir haben zwei Kinder jetzt 29 & 28 Jahre alt die aber als meine Frau > unsuns< getrennt.
Meine Frau lebt nun in einer zweiten eheähnlicher Beziehung nach mir.
Nun hat Sie die Scheidung eingereicht.
Am 01. März ist nun meine Frau 59 jahre alt geworden und hat derzeit 50% Schwerbehinderung.
Mir wurde 2004 schon von meinem damaligen Rechtsanwalt den ich wegen meiner Lage aufsuchte gesagt, dass ich für das Rentnerprivileg nicht in Frage käme.
Nun lebe ich seit 2010 aber auch in Insolvenz..
Derzeit habe ich auf meine Rente aber auch Bestandschutz.
Nun würde ich gerne wissen, ab wann mir bei einem Versorgungsausgleich nach der Scheidung die dann wohl irgendwann im Herbst oder Winter stattfindet dann tatsächlich auch Geldlich gekürzt wird.
Mann sagt mir, dass meine Frau erst mit 63 und neun Monaten abschlagsfrei in Rente gehen könne.
Derzeit bezieht Sie mit Ihrem Partner seit 2007 Hartz vier.
Dazu noch zusätzlich die Frage,da ich eine Betriebsrente bekomme worüber auch ein Pfändungsbetrag wegen der Insolvenz läuft wie verhält es sich damit ?
Klar habe ich dazu den Beitrag aus 2007 gelesen.
Könnte es sein, dass diese Betriebsrente anders wir die normale Rente direckt mit der Scheidung gekürzt wird ?
Was raten Sie mir ? Derzeit bin ich so Verunsichert und Nervlich angegriffen, dass ich nicht weiß, wie es weitergeht.
Vielen Dank
Kohlhas