Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springender Sockelbetrag in Höhe von 60,- EUR ist zu leisten, wenn der Mindesteigenbeitrag den Sockelbetrag unterschreitet. Ansonsten wird die Zulage anteilig gekürzt.
Der Mindesteigenbeitrag errechnet sich ab 2008 aus 4 Prozent des Vorjahreseinkommens (brutto) abzüglich der Zulagen (Grundzulage 154,- EUR, Kinderzulage 185,- EUR, Kinderzulage bei Geburten ab 2008 300,- EUR). Sofern dieser Betrag unter dem Sockelbetrag liegt, ist der Sockelbetrag maßgebend.
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