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Experten-Antwort

Ab welcher Rentenbetrag bekommt man Grundsicherung?

von Sigrid Jäger01.03.2012 | 08:06
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6 Antworten

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Meine Mutter bekommt 894,13 € Rente. Davon muss sie Miete und etc. bezahlen. Viel zum Leben bleibt nicht. Ich hätte gern gewusst, ob Sie Anspruch auf Grundsicherung hat und wieviel Ihr zusteht.

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Grundsicherung ist eine eigenständige Sozialleistung. Sie wird aus Steuermitteln finanziert und vom Sozialhilfeträger gezahlt. Die Grundsicherung kann nur auf Antrag bewilligt werden, wenn ein so geringes Einkommen oder Vermögen vorliegt, dass es für den Lebensunterhalt nicht oder nicht ganz ausreicht. Als Faustregel gilt zur Zeit: Wenn das gesamte Einkommen unter 742 Euro liegt, dann sollte man prüfen lassen, ob ein Anspruch auf Grundsicherung besteht .Die genaue Ermittlung des Einkommens bzw. des Vermögens erfolgt durch den zuständigen Leistungsträger. Bestimmte Beträge (z.B. Kranken-/Pflegeversicherungsbeiträge) können auch abgezogen werden. Alles weitere erfahren Sie beim Sozialhilfeträger Ihres Wohnortes –sprich beim Sozialamt, Bereich Grundsicherung-. Nur das Sozialamt kann Ihnen rechtsverbindlich mitteilen, ob ein Anspruch besteht oder nicht.

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5 Antworten

...am 01.03.2012 | 11:52
Das sollten Sie das Grundsicherungsamt fragen...
Kunzam 01.03.2012 | 13:59
Der Bedarf Ihrer Mutter setzt sich zusammen aus 374 Euro Regelsatz zzgl. der ANGEMESSENEN Kosten für Unterkunft und Heizung. Sofern das Vermögen 2600 Euro übersteigt, wird es anteilig berücksichtigt. Eigenes Einkommen, wie die Rente Ihrer mutter, wird abzüglich einer Versicherungspauschale in Höhe von 30 Euro, in voller Höhe angerechnet. Erfahrungsgemäß liegt der Gesamtbedarf einer alleinstehenden Person bei ca. 700 Euro INKLUSIVE Kosten der Unterkunft. Ihre Mutter mit ihren fast 900 Euro Rente also ganz klar nicht mehr als bedürftig gelten. Notfalls muss sie sich eben eine kleinere Wohnung und/oder Wohngeld beantragen. Wohngeldrechner finden Sie reichlich im Internet!
Harryam 01.03.2012 | 14:01
Bei Grundsicherung soll nicht "viel" zum Leben bleiben, sondern ausreichend. Fragen Sie ruhig nach, ich kann mir aber nicht vorstellen, dass sie etwas bekommt. Jedenfalls kenne ich einige Rentner mit weniger Geld. Notfalls billigere Wohnung suchen? Billig gibts natürlich nicht in Top-Lage, und unbegrenzt groß wird auch nicht subventioniert.
Alltagsbegleiteram 02.03.2012 | 00:15
Zunächst sollte Ihre Mutter einen Antrag auf Wohngeld stellen. Diese Leistung ist vorrangig. Ergänzung zum aufstockenden Leistungsbezug nach SGB XII: Der vom Sozialamt anerkannte Bedarf der Grundsicherung besteht, wie bereits erwähnt, für (alleinlebende) Alleinstehende aus der Regelbedarfsstufe 1 von monatlich 374,- Euro plus angemessene Kosten der Unterkunft. Die Wohnung darf dabei für eine alleinlebende Person nicht größer als 50 qm sein. Bei Rollstuhlpflicht besteht ein Mehranspruch von ca. 10 qm. Die Angemessenheit der Kosten wird regional sehr unterschiedlich beurteilt. Dazu käme, bei vorhandenem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G, noch ein Mehrbedarf von 17% des jeweiligen Regelbedarfes (ca. 63,- Euro). Auch wenn keine Pflegestufe vorhanden ist, kann bei vorliegender entsprechender Schwerbehinderung vom Sozialamt auf Antrag eine Haushaltshilfe finanziert werden. Wenn Ihre Mutter nicht bereits durch die Krankenversicherung der Rentner versichert ist, übernimmt das Sozialamt auch zusätzlich die Kosten der freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung (ca 160,- Euro monatlich). Sollte Ihre Mutter also in einer Region mit allgemein sehr hohen Mietkosten leben, nicht in der KdR sein und zudem einen Rollstuhl nutzen, könnte sie möglicherweise Anspruch auf eine kleine Aufstockung haben. Dies alles trifft allerdings nur zu, wenn Ihre Mutter allein lebt. Sollte sie in einer Hausgemeinschaft mit Verwandten wohnen, wird das Sozialamt nämlich die Regelbedarfsstufe 3 ansetzen, die lediglich 80% des Regelsatzes (also 299,- Euro) plus angemessene anteilmäßige Kosten der Unterkunft beträgt. Der Mehrbedarf für Merkzeichen G beträgt dann natürlich auch nur ca. 50,- Euro.
Sigrid Jägeram 02.03.2012 | 06:59
Danke für die vielen Antworten. Das hat mir sehr geholfen. Sie ist seit Jan. 12 geschieden und lebt mit einem Hund zusammen. Ich versuche, mich um Sie zu kümmern. Aber in Fragen "Rente" kenn ich mich leider noch nicht so aus. :)
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