Die Grundsicherung ist eine eigenständige Sozialleistung. Sie wird aus Steuermitteln finanziert und vom Sozialhilfeträger gezahlt. Die Grundsicherung kann nur auf Antrag bewilligt werden, wenn ein so geringes Einkommen oder Vermögen vorliegt, dass es für den Lebensunterhalt nicht oder nicht ganz ausreicht. Als Faustregel gilt zur Zeit: Wenn das gesamte Einkommen unter 742 Euro liegt, dann sollte man prüfen lassen, ob ein Anspruch auf Grundsicherung besteht .Die genaue Ermittlung des Einkommens bzw. des Vermögens erfolgt durch den zuständigen Leistungsträger. Bestimmte Beträge (z.B. Kranken-/Pflegeversicherungsbeiträge) können auch abgezogen werden. Alles weitere erfahren Sie beim Sozialhilfeträger Ihres Wohnortes –sprich beim Sozialamt, Bereich Grundsicherung-. Nur das Sozialamt kann Ihnen rechtsverbindlich mitteilen, ob ein Anspruch besteht oder nicht.