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Experten-Antwort

Abänderung des Versorgungsausgleiches

von Friedhelm 24.05.2016 | 18:09
911 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, ich habe in der Zeitung gelesen, dass ein Abänderung des Versorgungsausgleich möglich ist, wenn die betriebliche Rente sich nun anders berechnet. Die Scheidung war 1988…meine Frau ist bei VW beschäftigt.Wie geht man vor?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.05.2016 | 10:09

Hallo Friedhelm,

Sie können beim Gericht einen Antrag auf Abänderung stellen.

Zunächst sollten Sie sich jedoch bei einem Fachanwalt für Familienrecht über die Auswirkungen eines solchen Antrages informieren.

1 Antworten

W*lfgangam 24.05.2016 | 22:08
Hallo Friedhelm, ja, eine Abänderung ist bis ans Lebensende möglich, selbst wenn die die eigene Rente schon laufen sollte und die Ex längst unterm Rasen liegt. Was Sie schreiben, hört sich zu Ihren Gunsten zunächst positiv an. Die betriebliche Altersversorgung (hier VW) wurde im Versorgungsausgleich vor 2009 ziemlich mickrig gerecht (damalige Rechtslage halt), der abzutretende bzw. zu übertragende Anteil an Sie könnte sich verdoppelt haben. Hinzu kommt - Sie haben Kinder? - 1992 wurden die Berücksichtigungszeiten für Kinder eingeführt und bekanntlich zum 01.07.2014 die 'Mütterrente' - Erhöhung der Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder mit grundsätzlich einem Rentenplus bei der Ex. Wie gehen Sie nun vor? Beratungsstelle DRV oder Versicherungsamt im Rathaus vor Ort aufsuchen, die machen einen ersten Check (nach den alten Berechnungsunterlagen VA), was sich verändern könnte. Ggf. ist aber anschließend doch ein Fachanwalt für Versorgungsausgleich notwendig, der das neue Recht auch rechnerisch umsetzen kann - letztendlich wegen der Betriebsrente und/oder weiterer neu zu bestimmender Anrechte bei Ihnen. Wenn alles positiv für Sie sein sollte, geht der Weg zum Amtsgericht - dort ist der Abänderungsantrag zu stellen. Anwalt brauchen Sie dafür nicht, nur aus vorgenannten Gründen sollten man einen beteiligen – WENN nicht eindeutig die Nutzlosigkeit des Abänderungsantrags im DRV-Beratungsbereich erkannt wird ...aus eigene Erfahrung: gerade der VW-Teil ist kaum einschätzbar, außer dem Wissen 'das wird mehr'. Gruß w.
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