Hallo, Antragsstellerin will von mir (Antragsgegner) eine Ermittlung der aktuellen Versorgung, da mit 55 statt 65 Ruhegehalt bezogen wird. Wie wird dies berechnet? Kann ich den gesamten Ausgleich (300,-- DM)verlieren? Spielt es eine Rolle, dass sie Pflegefall ist und mehrere Kinder hat?
02.07.2009, 08:35
Experten-Antwort
Bezüglich des Ruhegehaltes kann ich Ihnen leider als Experte der gesetzlichen Rentenversicherung keine präzise Antwort geben. Bitte wenden Sie sich daher an Ihre Versorgungsdienststelle bzw. an Ihren Dienstherrn.
02.07.2009, 10:48
von
Dennis
lol ! Was ist denn ein Dienstherr ? Erinnert mich irgendwie an Mittelalter.....
Gruß Dennis
02.07.2009, 10:52
von
Staatsdiener
Da die Beamten heute noch wie im Mittelalter geknechtet werden spricht man dort heute noch vom 'Dienstherrn'
02.07.2009, 13:47
von
Ausgeschiedener
Endlich mal ein Beamter, der sich dafür einsetzt das unzeitgemäße Beamtenrecht zu reformieren/abzuschaffen ..... ;-))
Gruß Ausgeschiedener
02.07.2009, 14:23
von
Staatsdiener
Das will ich damit nicht gesagt haben - der Beamte ist noch immer die günstigste Form der Haltung von Mitarbeitern! (wenn man ALLE Vor- und Nachteile abgleicht und nicht nur auf die sog. Privilegien schaut)
02.07.2009, 16:25
von
B´son
Ohoh, ich höre schon wieder ein lauter werdendes Grummeln an den Stammtischen ;-)