Dem Beitrag von Skrenn wird zugestimmt.
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Dem Beitrag von Skrenn wird zugestimmt.
Den Versorgungsausgleich regelt man im Zuge des Scheidungsverfahrens über das zust. Familiengericht - worüber dann der zuständige Rentenversicherungsträger benachrichtigt wird.
Ob dies bei Ihnen der Fall ist kann online nicht beurteilt werden. Lag im Zeitpunkt des Todes keine rechtsgültige Ehe vor, so kann dadurch kein Anspruch auf Witwenrente entstehen.
Eventuell aber - bei Erziehung eines Kindes - ein Anspruch auf Erziehungsrente. Lassen Sie sich (auch) dazu in einer Auskunfts und Beratungsstelle beraten.
MfG
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