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Abänderung Versorgungsausgleich

von Maly12.08.2007 | 15:50
1785 Ansichten
8 Antworten

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Wo finde ich einen Fachmann/eine Fachfrau, der/die mir im Vorfeld konkret Auskunft darüber geben kann, ob eine Abänderung des VA sinnvoll ist und der "Schuß nicht nach hinten losgeht". Außer der gesetzlichen Rente ist Gegenstand eine Betriebsrente und eine Rente aus der ZVK. Einen Antrag auf "Gut Glück" bzw. "ins Blaue" möchte ich nicht riskieren. Recherchen im www haben mich bisher nicht weitergebracht. (PLZ 48...)

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Dem Beitrag von Skrenn wird zugestimmt.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Den Versorgungsausgleich regelt man im Zuge des Scheidungsverfahrens über das zust. Familiengericht - worüber dann der zuständige Rentenversicherungsträger benachrichtigt wird.

Ob dies bei Ihnen der Fall ist kann online nicht beurteilt werden. Lag im Zeitpunkt des Todes keine rechtsgültige Ehe vor, so kann dadurch kein Anspruch auf Witwenrente entstehen.

Eventuell aber - bei Erziehung eines Kindes - ein Anspruch auf Erziehungsrente. Lassen Sie sich (auch) dazu in einer Auskunfts und Beratungsstelle beraten.

MfG

6 Antworten

Heinzam 12.08.2007 | 16:09
Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Schönen Sonntag, Heinz
Malyam 12.08.2007 | 17:22
Hallo Heinz, danke für den Hinweis. Sind die Berater der Rentenversicherung in der Lage, auch die Richtigkeit der Berechnung der Betriebsrente und der ZVK für den VA zu überprüfen? Ich bin bisher davon ausgegangen, daß sie nur für die gesetzliche Rente zuständig sind. Wäre nett, wenn Sie sich deswegen hier noch mal kurz melden. Und, auch für Sie noch einen schönen restlichen Sonntag. Gruß Maly
Skrennam 12.08.2007 | 17:49
Ich glaube, daß ich mich hier nicht zu weit aus dem Fenstern lehne,wenn ich behaupte: Nein, sie können es nicht. Die Überprüfung eine Urteils zum VAG ist einem Berater/Sachbearbeiter der Rentenversicherung nur in einem engen Rahmen möglich. Er wird die Berechnungen der Anteile der gesetzlichen Rente nachvollziehen und ansonsten im Wesentlichen davon ausgehen müssen, daß die Werte der anderen Beteiligten Versorgungsträger insoweit zutreffend sind. Mehr gehört aber auch nicht zu seiner Aufgabe. Mit diesen Ausgangswerten kann dann aber weitergerechnet werden. Dabei ist es natürlich auch wichtig zu wissen, ob die Daten des ehemaligen Ehegatten unverändert geblieben sind oder nicht. Haben Sie jedoch Zweifel an der Berechnung der Anteile der ZVK oder des Trägers der betrieblichen Altersversorgung, müssen sie diese Daten durch den entsprechenden Träger klären lassen.
mausiam 13.08.2007 | 10:20
unser Regensburger Bratwürst'le...
Malyam 13.08.2007 | 10:25
Sorry, bin neu hier und ohnehin im Umgang mit Foren unerfahren. Wie erreiche ich SCHIKO, wer ist er/sie?
Manyam 15.08.2007 | 14:59
Mein Ex-Mann ist im Oktober 2006 verstorben. Bekomme ich den Versorgungsausgleich?
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