Es ist durchaus möglich, dass rechtskräftige Entscheidungen über den Versorgungsausgleich abgeändert werden können, wenn wegen den vielfachen Änderungen in den Rechtsvorschriften der Versorgungssysteme, die Gutschrift, die der ausgleichsberechtigte Ehegatte bei der Ehescheidung erhalten hat, später nicht mehr dem Halbteilungsgrundsatz entspricht.
Der konkrete Abänderungsantrag ist beim Familiengericht zu stellen. Vorab ist es jedoch empfehlenswert, sich beim Rentenversicherungsträger Auskünfte erteilen zu lassen, ob ein Abänderungsverfahren auch erfolgversprechend ist.
Hierbei sind die geschiedenen Ehegatten verpflichtet, einander die Auskünfte zu erteilen, die zur Wahrnehmung ihrer Rechte im Zusammenhang mit einem Abänderungsverfahren erforderlich sind.
Weil das Abänderungsverfahren mit Gerichtskosten verbunden ist, ist es ggfs. sinnvoll, im Vorfeld die Hilfe von Fachanwälten oder Rentenberatern zu prüfen.