Abbruch berufliche Reha, EM-Rente?

von
Dennis

Hallo,

ich hatte vor ca 2 Jahren einen Antrag gestellt zur Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. geplant war eine Umschulung wegen psychischer Krankheit. Allerdings hatte ich seitdem 2 Jobversuche angetreten auch in dem bereich, wo ich mich hätte hinschulen lassen wollen und es ging mir gesundheitlich nach kurzer Zeit wieder schlechter.

Auch war ich schon zur Belastungserprobung der beruflichen reha einrichtung. Beim 1. Mal habe ich diese zwecks Job-Aufnahme abgebrochen. Aus dem Job wurde dann nix, wie ich ja eben schon schrieb. Ich bat die RV dann um eine neue Belastungserprobung und trat diese an. Jedoch ging es mir da schnell gesundheitlich wieder schlechter (Depression) und die Amtsärztin der RV sagte selbst, wir müssen die Belastungserprobung abbrechen. Dann sprach sie mich auf die Em-rente an und sagte, dass sie mich dort letztlich sieht, als Em-Rentner.

Nun warte ich, was die rentenversicherung jetzt macht. Das Arbeitsamt hat mich schon so eingestuft, dass ich weniger als 3 std täglich arbeiten kann und ich schätze mich auch selbst mittlerweile so ein, genau wie meine Neurologin/Psychiaterin, wo ich seit 11 jahren in behandlung bin.

Eni Anruf bei der Rv brachte das ergebnis, dass mein Vorgang nun wohl vom Arzt der RV geprüft wird. Aber was ich nicht genau verstanden habe ist:

Prüft die RV nun auch gleichzeitig meinen Anspruch auf Em-Rente ? Denn in dem Formular zur Benatragung der beruflichen reha stand ja, dass wenn eine Reha nicht in Frage kommt, es automatisch zu einem Rentenantrag wird.
Oder sollte ich zu diesem Zeitpunkt nochmal tätig werden und nun eine Em rente beantragen ? Der Psychologe bei der beruflichen Belastungserprobung gab sich ehr bedeckt und meinte, ich soll erstmal wieder fitt werden und dann eine neue Belastungserprobung starten. Die Amtsärztin der Rv sagte, wie gesagt, dass würde bei mir jetzt alles sehr lange dauern und zweifelt es an dass es überhaupt was wird, sieht mich ehr als Rentner.

Also soll ich jetzt erstmal abwarten, was von der RV nun kommt oder sollte ich nun einen Rentenantrag stellen ?

von
Schade

Wenn Sie und Ihre Ärzte sich für erwerbsgemindert halten können Sie doch jederzeit einen Rentenantrag stellen - wo ist das Problem? Wenn weder "Umschulung" noch "grudsätzlich arbeiten" möglich sein sollte, gibt zum Rentenantrag kaum eine Alternative.

Je schneller Sie handeln um so schneller liegt die Entscheidung vor.

Natürlich können sie auch ruhig auf dem Sofa liegen bleiben und warten bis (vielleicht) automatisch etwas passiert.

von
Dennis

Das Problem ist nur: Ich bin mir nicht sicher, ob ich durch den reha Abbruch nicht automatisch einen rentenantrag gestellt habe. Denn so habe ich die Rv verstanden bzw diesen Antrag. Ich will aber nur sicher gehen, dabei aber nix doppelt machen..

von
Schade

Kann es sein dass Sie einfach keine Entscheidung treffen wollen?

Selbst wenn der Rehaantrag in einen Rentenantrag umgedeutet wird müssen Sie die Formulare, V0100 und Co ausfüllen. Dann können Sie das doch auch gleich machen, ist jedoch allein Ihre Entscheidung.

von
Dennis

mmh.. ja ok. Ich werde am Montag mal bei der RV nachfragen.

von
GroKo

Zitiert von: Dennis

mmh.. ja ok. Ich werde am Montag mal bei der RV nachfragen.

Geh arbeiten und mach hier nicht auf Weichei.

von
Dennis

Zitiert von: GroKo

Zitiert von: Dennis

mmh.. ja ok. Ich werde am Montag mal bei der RV nachfragen.

Geh arbeiten und mach hier nicht auf Weichei.

Herrliches Niveau...

von
GroKo

Zitiert von: Dennis

Zitiert von: GroKo

Zitiert von: Dennis

mmh.. ja ok. Ich werde am Montag mal bei der RV nachfragen.

Geh arbeiten und mach hier nicht auf Weichei.

Herrliches Niveau...


Da möchtest Du wohl auch hin.

Experten-Antwort

Hallo Dennis,

Sie sollten bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers einen Termin vereinbaren und einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. (Auch bei einer Umdeutung müssen die entsprechenden Formulare ausgefüllt werden)

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