Guten Morgen Sämisch,
bei einer Unterbrechung aus gesundheitlichen Gründen (Wiederaufnahme der Leistung ist Voraussetzung) wird Übergangsgeld bis zu sechs Wochen weitergezahlt -vergleichbar mit der Entgeltfortzahlung von Arbeitnehmern-. Bei einem Abbruch kann kein Übergangsgeld mehr gezahlt werden, da Sie nicht mehr als Teilnehmer an einer Leistung gelten.
Sie sollten das Für und Wider mit dem Reha-Fachberater besprechen.
Mit freundlichem Gruß