Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Abbruch der berufl. Reha wg. Krankheit - Alternativen?!

von bonny13.02.2015 | 11:11
1362 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich nehme seit Juli 2013 an einer Umschulung (berufl. Reha finanziert durch DRV) teil. Anfang Mai 2015 sind die Abschlussprüfungen. Bei mir wurde eine Krebserkrankung diagnostiziert, deren Behandlung einige Wochen in Anspruch nimmt. Nun möchte meine Rehaberaterin die Umschulung abbrechen. Mir ist es aber sehr wichtig diese zu beenden. Sie konnte mir keine Alternativen aufzeigen die beides unter einen Hut bringen - Krebstherapie und erfolgreicher Abschluss, d.h. Teilnahme an den Prüfungen, der Umschulung. Es kann doch wohl nicht sein, dass 1 3/4 Jahr umsonst waren. Welche Rechte habe ich auf eine evtl. Verlängerung oder Unterbrechung der Umschulung? Kann dies per Bescheid von der DRV versichert werden? Dies würde sehr beruhigend sein und bestimmt zur Genesung beitragen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sobald ein Versicherter länger als 6 Wochen erkrankt ist, muss eine Bildungsmaßnahme abgebrochen werden, da per Gesetz nur bis zum 42. Tag eine Leistungsfortzahlung erfolgen darf. Ab dem 43. Kalendertag prüft die zuständige KV den Krankengeld-Anspruch. Ist dieser nicht gegeben muss/sollte sich der Versicherte an die zuständige Arbeitsagentur bzw. den zuständigen Jobcenter wenden, damit dort sein Anspruch auf Alg I bzw Alg II geprüft werden kann.

Ein Wiedereinstieg in die Umschulung ist auch nach einem Abbruch aus gesundheitlichen Gründen möglich, aber nur wenn der Versicherte aufgrund seiner guten Leistungen das Umschulungsziel voraussichtlich noch erreichen kann. Da im Mai´15 die schriftlichen Prüfungen sind, geht es hier auch um die Einreichungsnoten.

Damit die DRV den Wiedereinstieg prüfen kann, muss der Versicherte rechtzeitig einen Befundbericht einreichen, damit der beratungsärztliche Dienst seine Belastbarkeit für LTA prüfen kann.

Ggfs können auch Nachprüfungstermine vereinbart werden, das hängt aber von der prüfenden Stelle (z.B. IHK, HWK) ab.

Der Vers kann aber auf jeden Fall in einer schriftlichen Stellungnahme begründen, warum trotz seiner Erkrankung die Umschulung fortsetzen möchte. Hierzu ist es hilfreich, auf seinen bisherigen Notendurchschnitt und seine Einreichungsnoten hinzuweisen sowie zu schildern, wie er sich auch während der Krankheit auf die schriftliche Prüfung vorbereitet. Er kann auch angeben, ob es für ihn Nachprüfungstermin gibt. Da die meisten Umschulungen über einen örtlichen Bildungsträger erfolgen, gibt dieser im Vorfeld immer eine Prognose zu den Prüfungsaussichten ab.

Aufgrund seiner schriftlichen Stellungnahme kann er dann von der DRV den gewünschten schriftlichen Bescheid erhalten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

???am 13.02.2015 | 11:28
Die Prüfungstermine werden von den Innungen/IHK ... festgelegt. Wenn Sie an diesen Terminen nicht teilnehmen können, kann Ihre Reha-Fachberaterin diese nicht einfach verschieben. Meiner Meinung nach sind hier Ihre Ärzte die Ansprechpartner, ob sich Ihre Behandlung so koordinieren lässt, dass Sie an der Prüfung teilnehmen können. Ob dies sinnvoll ist, hängt natürlich von Ihren bisherigen Leistungen in der Umschulung ab und ob Sie während der Therapie noch nebenbei lernen können. In der Regel wird bei einer so schwerwiegenden Erkrankung die Umschulung abgebrochen. Häufig sind die Betroffenen erst mal weder körperlich noch psychisch in der Lage, eine Umschulung zu absolvieren oder gar Abschlussprüfungen zu schreiben. Inwieweit später eine Fortsetzung möglich ist, kann erst nach Abschluss der Therapie entschieden werden. Niemand weiß schließlich heute, wie Sie sich dann fühlen, ob der Umschulungsberuf passt usw..
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026