Übergangsgeld steht Ihnen grundsätzlich nur solange zu wie Sie an der LTA-Maßnahme teilnehmen. Bezüglich des Krankengeldes sollten Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen. Ggf. könnten Sie noch Leistungen bei der Agentur für Arbeit / Jobcenter beantragen.