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Experten-Antwort

Abbruch einer Umschulung (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben)

von Janine24.06.2018 | 16:10
1738 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Experten, Ich bin zurzeit Teilnehmerin einer Umschulung zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit an einem BFW in Mecklenburg-Vorpommern, da ich an MS und Depressionen leide. Jetzt hat mein Mann den Befehl bekommen nach Baden-Württemberg versetzt zu werden. Ich habe dann noch ein Jahr Umschulungszeit vor mir. Durch meine psychischen Probleme weiß ich aber, dass ich es hier ohne ihn nicht schaffen würde. Jetzt zu meiner Frage: kann ich die Umschulung aus diesem Grund abbrechen? Muss ich dann der DRV Schadensersatz zahlen? Leider kann ich die Ausbildung dort nicht weiterführen, da diese nicht in Ba-Wü angeboten wird. Das ist für mich aber kein Problem. Wie komme ich nun am schnellsten ohne Problem aus des Maßnahme raus? Vielen Dank für Ihre Hilfe. MfG Janine

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Janine,

zunächst einmal möchte ich mit einem weitläufigen "Gerücht" aufräumen. Wenn Sie die Leistung zur Teilhabe abbrechen, sei es aus privaten Gründen, medizinischen Gründen oder sonst irgendeinem Grund - SCHADENSERSATZ ist NICHT zu leisten. Es gibt überhaupt keine rechtliche Grundlage, die einen Schadensersatzanspruch des Rentenversicherungsträger in diesen Fällen begründet.

Nachdem das jetzt geklärt ist, kommen wir mal zu dem eigentlichen Problem. Ihre Wortwahl "Befehl" lässt vermuten, dass Ihr Mann bei der Bundeswehr beschäftigt ist und einen Standortwechsel vollziehen muss. Ohne Ihren Mann sehen Sie sich nicht in der Lage, die begonnene Ausbildung (noch 1 Jahr) zu einem erfolgreichen Ende zu bringen. Vielleicht hängt Ihre Einschätzung auch mit den von Ihnen genannten Erkrankungen zusammen. Ich möchte Ihnen jedoch auch mal zu bedenken geben, wie Sie sich verhalten wollen, wenn Ihr Mann über mehrere Monate - vielleicht sogar für ein Jahr - den Befehl für einen Auslandseinsatz erhält. Dies hätte zur Folge, dass Sie ihn nicht begleiten könnten und Ihr Leben ebenfalls weiter gestalten müssten.

Ich will damit sagen, dass Sie bitte nicht vorzeitig Ihren jetzt beschrittenen Weg über "Bord" werfen sollten und die nächsten Schritte mit Ihrem Reha-Fachberater erörtern und besprechen sollten. Vielleicht gibt es ja auch die Möglichkeit in der Nähe von Baden-Württemberg eine vergleichbare Ausbildung zu Ende zu bringen. Sie sollten also nicht einfach Abbrechen, sondern nach einem gangbaren Weg für sich selbst suchen und dies nicht allein, sondern mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Zusammenarbeit.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Ihr Experte

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Fastrentneram 24.06.2018 | 16:19
Sie sollten nicht auf Hilfe aus einem offenen Forum hoffen. Wenden Sie sich an Ihren zuständigen Reha-Fachberater. Der kennt Ihre Gesamtsituation und wird entsprechende Möglichkeiten mit Ihnen besprechen.
Beaream 24.06.2018 | 17:38
Dein Mann muss den Befehl folge leisten. Gehorsam ist in der Bundeswehr oberstes Gebot. Du machst eind Umschulung totz psychischer Erkrankung! Schadenersatz könnte ich mir gut vorstellen. Es wird alles gut werden. LG Beate
Deutsche Rentenversicherung
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