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Hallo Marc,
wenn Sie beschäftig sind, nach Beendigung der Reha-Maßnahme wieder arbeiten werden, und Sie die Maßnahme einvernehmlich mit der Klinik und dem Rentenversicherungsträger abbrechen, werden Sie nicht mit Konsequenzen rechnen müssen.
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Hallo Marc,
wenn Sie beschäftig sind, nach Beendigung der Reha-Maßnahme wieder arbeiten werden, und Sie die Maßnahme einvernehmlich mit der Klinik und dem Rentenversicherungsträger abbrechen, werden Sie nicht mit Konsequenzen rechnen müssen.
Als Fragensteller sollten Sie besser einen neuen Thread aufmachen, wenn Sie eine Expertenantwort erwarten. Dieser Thread wurde schon beantwortet, daher sollten Sie sich nicht einfach dranhängen.[ Hallo Marc, wenn Sie beschäftig sind, nach Beendigung der Reha-Maßnahme wieder arbeiten werden, und Sie die Maßnahme einvernehmlich mit der Klinik und dem Rentenversicherungsträger abbrechen, werden Sie nicht mit Konsequenzen rechnen müssen.Die Suchfunktion hat mich hierhin geführt. Welche Konsequenzen und Kosten fallen jeweils an, wenn die Klinik oder der Rentenversicherungsträger oder beide nicht mit der Beendigung der Reha-Maßnahme einverstanden sind? Oder man am Montag vom Hausarzt krank geschrieben wird und dann nicht arbeiten geht. Was tun, wenn Klinik und Rentenversicherungsträger nur mündlich und nicht schriftlich bestätigen wollen? Hat man Anspruch auf die schriftliche Bestätigung, wenn sie vorher mündlich bestätigt haben?
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