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Abbruch Reha wegen Verletzung

von leuchtturm05.02.2010 | 22:50
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4 Antworten

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hallo, ich bin mit einer Verletzung in die medizinische Rehabilitation gefahren und habe meine Verletzung schlichtweg unterschätzt. Jetzt durch die Anwendungen wurden meine Schmerzen immer schlimmer und man empfahl mir in der Klinik das röntgen zu lassen. Leider kam dabei heraus, dass es sich doch um einen Bruch handelt. Nun kann ich verletzungs-und schmerzbedingt an keinen Angeboten mehr teilnehmen und wurde von allen sportlichen Aktivitäten ausgeschlossen. Leider sehe ich jetzt keinen Erfolg in der Reha, wenn ich alle Sachen die wichtig wären nicht mehr machen darf. Die Schmerzen ertrage ich nur noch mit starken Schmerzmitteln. Was passiert wenn ich diese Reha abbreche ?? Muß ich dann die bisher entstandenen Kosten selber bezahlen oder werde ich für künftige Rehamaßnahmen "gesperrt" ? Genehmigt wurde die Reha von der Rentenversicherung Bund (doch da erreiche ich jetzt am Wochenende niemanden mehr)

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Siehe Beitrag von "Nix".

3 Antworten

Bernd1954am 06.02.2010 | 00:55
Hallo Leuchtturm, ich habe bereits mehrere Rehas von der DRV finanziert hinter mir. Zweimal ist es passiert, dass Mitpatienten sich in der Zeit verletzt haben und vorzeitig abreisen mussten. Aber nie war die Rede davon, dass diese etwas selber zahlen müssten. Meines Wissens bekamen beide die Chance, die Reha komplett neu anzutreten. Wie es allerdings ist, wenn Du bereits mit der Verletzung angereist bist, vermag ich nicht zu beurteilen. Dein Arzt sollte vor Antritt der Reha Deine Kurfähigkeit bescheinigt haben. Ich bin mir sicher, dass Du auf diesem Wege eine weitere Chance erhältst Gruß Bernd
Nixam 06.02.2010 | 10:49
Als Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung versichere ich Ihnen, dass Sie die Kosten für die abgebrochene Reha nicht tragen brauchen. Es kommt vor, dass Rehabilitationsleistungen abgebrochen werden. Brechen Sie die Reha einfach ab. Fahren Sie nach Hause. Wenn Sie dann später wieder fit sind, füllen Sie einfach einen neuen Antrag aus, legen eine Rehabilitationsfähigkeitsattest Ihres Hausarztes bei und senden die Unterlagen an die DRV Bund und die Reha wird Ihnen dann wieder neu genehmigt. Viele Grüsse Nix
Datenschützeram 07.02.2010 | 23:46
Die DRV Bund verschickt mit dem Genehmigungsbescheid ein Formular, auf dem der behandelnde Arzt die Rehafähigkeit bescheinigt. Des Weiteren sind Sie ja eingangs ärztlich untersucht worden. Wenn die nix festgestellt haben, ist es nicht Ihr Verschulden, wenn die Rehamaßnahme nach Ausheilung des Bruchs erneut begonnen werden muß.
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