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Experten-Antwort

Abbruch Teilnahme am Arbeitsleben

von Conny20.09.2013 | 11:36
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, im letzten Jahr wurde bei einer Reha bei meinem Mann zum zweiten Mal in seinem Leben festgestellt, dass er Berufsunfähig ist. Nach längerem hin und her, bekam er von der LVA eine Teilnahme am Arbeitsleben mit einer Weiterbildung zu einer sitzenden Tätigkeit genehmigt. Nun wurde bei ihm ein HWS mit Bandscheibenvorfall diagnostiziert. Der Reha Berater der Weiterbildungsstätte hat nun gemeint, dass die weitere Teilnahme an dieser Maßnamegefährdet sein. Ja, dass sie evtl. komplett abgebrochen werden müßte, da mein Mann ja auch nicht mehr sitzend arbeiten kann. Der behandelnde Arzt besteht auf eine Krankschreibung, ansonsten lehnt er die weitere Behandlung meines Mannes ab, da es sich in den letzten Wochen stark verschlechtet hat. Das Problem ist nun nicht nur der evtl. Abbruch, durch diese Aussage fiel mein Mann, der zusätzlich in psychischer Behandlung steht, wieder in ein tiefes Loch. Das evtl. größere Problem ist, dass er bereits im Januar diesen Jahres von der Krankenkasse ausgesteuert wurde. Wir wissen nun weder wie es gesundheitlich mit meinem Mann weitergeht, noch wie es beruflich weiter gehen soll (eigentlich gibt es nun keinen Beruf mehr), was ihn jedoch am meisten belastet ist, dass wir nicht wissen wir es finanziell weiter gehen soll. Weiß hier zufällig jemand, was in einem solchen Fall geschieht oder was wir noch tun können? Bin für jeden Tipp dankbar!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die erste und dringendste Empfehlung: Sofort zum Arzt! Eine medizinische Beurteilung sollte ausnahmslos einem Mediziner vorbehalten bleiben. Eine ärztliche Behandlung kann auch nicht abgelehnt werden. Es steht Ihrem Mann frei, sofort einen Facharzt oder ein Krankenhaus aufzusuchen und auch eine zweite oder dritte ärztliche Meinung einzuholen. Im übrigen sind die Behandlungsmöglichkeiten vielfältig, es gibt nicht nur die OP.

Die Beurteilung, ob, wann und ggf. auch mit welchem neuen Rehabilitationsziel es weitergehen kann, sollte daher auch in erster Linie mit dem Arzt besprochen werden. Ein Abbruch der Maßnahme muss ja nicht unbedingt bedeuten, dass keine weitere Leistung mehr in Betracht kommt. Die Maßnahme ist dann zwar beendet, dass Gesamt-Rehabilitationsverfahren aber keineswegs abgeschlossen. Evtl. kann ja auch zuvor eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation sinnvoll sein.

Informieren Sie die Ausbildungseinrichtung und den Rehabilitations-Fachberater des Rentenversicherungsträgers bitte über das Ergebnis der ärztlichen Beurteilung und die geplante Behandlung.

Sofern es zum Abbruch der Leistung kommt, kann Ihr Mann Arbeitslosengeld beantragen oder auch Zwischenübergangsgeld beim Rentenversicherungsträger.

Alles Gute.

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5 Antworten

=//=am 20.09.2013 | 12:44
WENN tatsächlich von der DRV festgestellt wurde, dass Berufsunfähigkeit vorliegt (wie alt ist denn Ihr Mann?) - wurde dann bereits ein formeller Rentenantrag gestellt? Oder bezieht Ihr Mann die teilweise EM-Rente wegen Berufsunfähigkeit? Wenn das Krankengeld bereits im Januar 2013 (?) weggefallen ist, leben Sie dann zur Zeit vom Übergangsgeld? Bei Abbruch der Maßnahme müßte sich Ihr Mann ggfls. arbeitslos melden. Ich rate Ihnen aber dringend zu einem persönlichen Gespräch mit der DRV, insbesondere bzgl. der Maßnahme. Im Forum läßt sich sowas schlecht lösen.
Connyam 20.09.2013 | 13:05
Hallo, die Berufsunfähigkeit wurde auf der Reha im Jahr 2012 festgestellt. Es wurde bisher noch kein Rentenantrag gestelt, da mein Mann 1965 geboren ist und laut dem Berater noch zu jung zum verrenten sei (O-Ton). Ja der Zeit leben wir mit vom Übergangsgeld. Zwischen der Aussteuerung der Krankenversicherung und dem Beginn der Maßnahme mußte sich mein Mann 5 Tage arbeitslos melden. Bereits damals wollte ihn der Amtsarzt als nicht vermittelbar einstufen (somit hätte er auch kein ALG I erhalten). Erst der behandelnde Arzt meines Mannes konnte den Amtsarzt umstimmen, da ja die Maßnahme schon am "rollen" war. Damals war allerdings mit dem HWS und den Bandscheiben noch nichts bekannt. Was würde passieren, wenn er aus der Maßnahme heraus fällt, weil er zu lange krankgeschrieben wäre. Würde die LVA dann nach den 6 Wochen überhaupt noch etwas bezahlen? Denn Krankengeld bekommt er ja keines mehr. Das AA würde bestimmt wieder sagen, er sei nicht vermittelbar, da ja nun noch eine Krankheit zu den bereits chronischen dazu gekommen ist. Müssen die dann so etwas wir Krankengeld zahlen?
tussiam 20.09.2013 | 13:24
hallo conny, au bescheinigen lassen, zum rehaberater gehen.nach abbruch der lta arbeitslosmelden , sollte der aa-arzt wieder nicht vermittelbar bescheinigen, dann wird dass aa zur reha bzw. z. rentenantrag auffordern. sollten die erkrankungen ihres mannes zur erwerbsminderung führen dann gibt es eine erwerbsminderungsrente dies hat nichts mit dem geburtsjahr zu tun, da wollte ihnen der rehaberater wohl angst machen.
Connyam 20.09.2013 | 18:36
Vielen, vielen Dank für die Antworten, die mich teilweise etwas beruhigt haben. Mein Mann ist nun erst einmal 1 Woche krank geschriebenen und hat unter anderem einen Termin bei einem Schmerztherapeuten gemacht. Leider ist die Wartezeit hier recht lange. Hoffe er kann meinen Mann irgendwie einstellen, dass er irgendwann wieder ein als einen schmerzfreien Tag hat. Den Rehaberater der Weiterbildung haben wir auch noch einmal informiert und nächste Woche versuchen wir einen Termin beim Zuständigen in der drv zu bekommen. Heute war leider niemand mehr zu. Irgendwie muss und wird es schon weiter gehen.
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