Die erste und dringendste Empfehlung: Sofort zum Arzt! Eine medizinische Beurteilung sollte ausnahmslos einem Mediziner vorbehalten bleiben. Eine ärztliche Behandlung kann auch nicht abgelehnt werden. Es steht Ihrem Mann frei, sofort einen Facharzt oder ein Krankenhaus aufzusuchen und auch eine zweite oder dritte ärztliche Meinung einzuholen. Im übrigen sind die Behandlungsmöglichkeiten vielfältig, es gibt nicht nur die OP.
Die Beurteilung, ob, wann und ggf. auch mit welchem neuen Rehabilitationsziel es weitergehen kann, sollte daher auch in erster Linie mit dem Arzt besprochen werden. Ein Abbruch der Maßnahme muss ja nicht unbedingt bedeuten, dass keine weitere Leistung mehr in Betracht kommt. Die Maßnahme ist dann zwar beendet, dass Gesamt-Rehabilitationsverfahren aber keineswegs abgeschlossen. Evtl. kann ja auch zuvor eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation sinnvoll sein.
Informieren Sie die Ausbildungseinrichtung und den Rehabilitations-Fachberater des Rentenversicherungsträgers bitte über das Ergebnis der ärztlichen Beurteilung und die geplante Behandlung.
Sofern es zum Abbruch der Leistung kommt, kann Ihr Mann Arbeitslosengeld beantragen oder auch Zwischenübergangsgeld beim Rentenversicherungsträger.
Alles Gute.