Zum Antritt einer Wiedereingliederung kann Sie niemand zwingen und schon gar nicht, die WE zu einem gewissen Zeitpunkt X anzutreten !
Sie sollten auch keinesfalls zu früh die WE angehen, wenn Sie sich gesundheitlich dazu derzeit und bis auf weiteres noch nicht in der Lage sehen.
Das könnte ein gewaltiger Rückschlag für ihre Gesundung werden und Sie erheblich darin zurück werfen.
Eine begonnene WE können Sie aber auf jeden Fall aus gesundheitlichen Gründen zu JEDEM Zeitpunkt abbrechen.
Bei Abruch müssen Sie dann sofort zu ihrem behandelndem (Haus)-Arzt sowie den Kostenträger des Übergangsgeldes ( in dem Fall die RV ) sowie die Krankenkasse informieren.
Danach würde dann - normalerweise - die Zahlung des Krankengeldes zumindest erstmal wieder einsetzen, sofern noch Anspruch darauf besteht.
Natürlich wird die Kasse dann alles versuchen Sie schnellstens wieder aus der Krankenzahlung zu heraus zu bekommen...
Von Seiten des RV müsste dann nämlich noch einmal geprüft werden, ob bei ihnen nicht doch eine Erwerbsminderung vorliegt.
Sollte die RV dann doch - nach der gescheiterten WE und weiteren medizinischer Ermittlungen wie z.b. einer Begutachtung - , zu der Meinung kommen Sie seinen Erwerbsgemindert, würde ihnen eine befristetete EM-Rente zuerkannt.
Ihr noch bestehendes Arfbeitsverhältnis hat mit alledem nichts zu tun und eine Eingenkündigung des Arbeitserhältnisses is NIEMALS anzuraten, da Sie dann auf alle Ansprüche gegenüber ihrem AG ( wie z.b. auf eine Abfindung ) freiwillig und ohne Not verzichten würden...
Ihr AG wird schon auf Sie zukommen und Sie kündigen -wenn er dies beabsichtigt.
Und nur dann haben Sie eine Chance im Rahmen einer Kündigungsschutzklage
- eventuell - noch finanziell von der Kündigung zu profitieren...