Hallo,
ich bin seit Januar 2012 krankgeschrieben.
Seit dem 08.6.2013 aus dem Krankengeld ausgesteuert.
Ich habe am 11.11 eine Wiedereingliederung bei meinem alten Arbeitgeber begonnen, musste allerdings heute leider zu meinem Hausarzt.
Er hat mich heute wegen einer anderen Erkrankung(Psychisch) krank geschrieben bis zum 02.12.
Zwischenzeitlich habe ich ja Leistungen im Zuge der Nahtlosigkeitsregelung von der AfA erhalten.
Ab dem 11.11 Anspruch auf Übergangsgeld der DRV.
Gilt die Eingliederung hiermit bereits als abgebrochen.
Habe morgen einen Termin beim Psychater, stationäre Therapie folgt wahrscheinlich.
Muss ich einen neuen ALG1 Antrag stellen?
Bekomme ich trotzdem Übergangsgeld für die Zeit, zumindest vom 11.11-18.11?
Kennt Sich jemand damit aus oder hat ähnliche Erfahrungen gemacht?
Ich bitte freundlichst um Informationen.