Hallo, ich beziehe volle Erwerbsminderungsrente. Während ich berufstätig war, habe ich 3 Jahre eine Abendschule besucht. Jetzt versuche ich diese Zeiten anerkennen zu lassen.
Als ich die Erwerbsminderungsrente beantragt habe, habe ich versucht die Zeiten geltend zu machen, aber sie wurde nicht anerkannt.
Gesundheitlich war ich nicht in der Lage, die Angelegenheit weiter durchzuführen?
Nun meine Fragen:
Wenn die Abendschule anerkannt wird, wieviel Jahre wird nachgezahlt?
Kann ich die damalige Ablehnung noch anfechten (ca. 12 Jahre her)