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Experten-Antwort

aberkennung der befristeten rente

von der rentner25.07.2017 | 11:34
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8 Antworten

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hallo an alle, meine arbeitsmarktrente ist befristet und verlängert worden, jetzt habe ich wegen med. gründen darum gebeten auf dauer diese rente zu entfristen. ist es möglich, das deshalb die befristung überprüft und sogar aufgehoben wird, oder eine kürzere befristung als bereits bewilligt auszusprechen? wenn meine anfrage wegen einer möglichen entfristung nicht stattgegeben wird, bleibt es dann auf jeden fall bei der neuen befristung oder wird diese dann aufgehoben.

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Eine befristete Arbeitsmarktrente aufgrund eines Leistungsvermögens von 3 bis unter 6 Stunden, wird in gleicher Höhe, wie eine unbefristete Rente wegen Erwerbsminderung aus medizinischen Gründen, gezahlt.

2. Da Ihre "Arbeitsmarktrente" gerade verlängert worden ist, sollten Sie, wenn Sie zukünftig einen Weiterzahlungsantrag stellen, den Antrag auf Weiterzahlung der Rente aufgrund von medizinischen Gründen stellen und entsprechende medizinische Unterlagen beifügen.

3. Der Rentenversicherungsträger hat immer die Möglichkeit einen Bescheid zu überprüfen und auch aufzuheben, sofern z.B. die medizinischen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Diese Möglichkeit hat der Rentenversicherungsträger auch dann, wenn Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung aus medizinischen Gründen auf Dauer erhalten.

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7 Antworten

taxmanam 25.07.2017 | 11:43
also ich würde sowas klären, bevor ich darum bitte, und das vllt auch noch schriftlich!
=//=am 25.07.2017 | 12:07
Möglich ist alles. Es kann ja sein, dass eine Besserung unwahrscheinlich ist, das Leistungsvermögen aber bei 3 - unter 6 Stunden liegt und deshalb eine Arbeitsmarktrente gezahlt wird. Bis wann ist denn die Rente befristet? Wenn die Frist erst in 2 oder 3 Jahren endet, würde ich an Ihrer Stelle gar nichts tun. Wenn Sie dann noch erwerbsgemindert sind, stellen Sie den Weitergewährungsantrag und teilen der DRV mit, dass sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat. Sie sollten dann auch aktuelle ärztliche Unterlagen beifügen, die das belegen. Wenn die Rechtsmittelfrist noch nicht abgelaufen ist, können Sie auch Widerspruch einlegen. Ich persönlich würde es nicht unbedingt tun.
Ewaldam 26.07.2017 | 09:53
Eine sog. Arbeitsmarktrente wird NIE " entfristet" also auf Dauer gewährt ! Selbige ist immer befristet und muss jedes Mal neu verlängert werden, weil sich theoretisch ja die Situation auf dem Arbeitsmarkt jederzeit ändern könnte. Und ja natürlich kann sich bei einer Überprüfung ihrer Rente aus med. Gründen auch eine komplette Aberkennung der Rente ergeben ( wenn sich ihr Leistungsvermögen gebessert hat ) oder eben ( wenn sich ihr Leistungsvermögen verschlechtert hat ) eine EM-Rente gewährt werden die auf rein med. Gründen beruht. Diese wird dann aber auch meist immer befristet geleistet und selten auf Dauer also unbefristet. Dies ist erst nach Jahren der Befristung der Fall oder wenn absolut und auf Dauer gesehen keinerlei Leistungsvermögen mehr vorliegt.
W*lfgangam 26.07.2017 | 20:29
Hallo der rentner, Sehen Sie es mal so: gerade eben hat die DRV entschieden, dass Sie eine befristete Arbeitsmarktrente weiterhin erhalten. Nur weil Sie jetzt hinten dran 'Dazwischengrätschen', wird es doch zu keiner geringeren Entscheidung kommen, als bisher - die (med. Dienst wie Sachbearbeitung) stellen sich doch bloß, wenn die jetzt auf 'Böckchen machen/dem zeigens wir nun aber' nur weil Sie 'mehr' haben wollen. So einfach geht das nicht. Umsonst werden Sie doch nicht weitere/einschränkende med. Gründe angeführt haben (die neu sind?), um in eine EM-Rente aus rein med. Gründen zu wechseln, sei es befristet oder unbefristet. Bleiben Sie ruhig, weniger wird es nicht. Gruß w.
Pieps Malam 27.07.2017 | 10:51
" Nur weil Sie jetzt hinten dran 'Dazwischengrätschen', wird es doch zu keiner geringeren Entscheidung kommen, als bisher - die (med. Dienst wie Sachbearbeitung) stellen sich doch bloß, wenn die jetzt auf 'Böckchen machen/dem zeigens wir nun aber' nur weil Sie 'mehr' haben wollen. So einfach geht das nicht. " Hm... Bei der - Verlängerung - einer Arbeitsmarktrente wird doch aber gar keine medizinsiche Prüfung mehr vorgenommen ! Da wird doch nur die Lage auf dem Arbeitsmarkt geprüft und diese Renten werden doch um ehrlich zu sein einfach nur so durchgewunken und immer und immer wieder verlängert. Der med. Dienst der RV ist da doch gar nicht involviert.... Wenn hingegen jetzt eine EM-Rente die auf rein medizinischen Gründen beantragt wird kommt sieht das doch ganz anders aus und gerade dann wird genau die Erwerbfähigkeit medizinisch überprüft ( u.a. auch durch Anforderung von Befundberichten und eventuellen Gutachten etc. ).
W*lfgangam 27.07.2017 | 20:03
Zitat von Pieps Mal anzeigenausblenden
...Ohhh - wusste ich nicht, dass ggf. geänderte med. Grundlagen (die appen Beine sind nachgewachsen, na und, ist der DRV wurscht, wir prüfen das nicht nach) so ohne weiteres ignoriert werden. Gibt es da interne Absprachen, gar bundesweit/Kartelle etwa ;-), so schlicht und einfach 'Durchzuwinken'? Kann ich die ggf. 'geleakte' Info so an meine 'bibbernden' Arbeitsmarktrentner weitergeben? - auf dem Weiterzahlungsantrag würde ja nur Name + VSNR reichen /erspart ein paar Min. Mehrarbeit *g Gruß w.
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