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Experten-Antwort

Aberkennung Kindererziehungszeiten

von Katja16.11.2012 | 15:59
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Habe Bescheid bekommen,das mir zu Unrecht Kindererziehungszeiten anerkannt worden sind,da ich von 2003-2007 selbständig war und ein kleines Einkommen hatte.Es waren keine Pflichtbeiträge vorhanden. Habe aber meine Kinder trotzdem erzogen und komme mir wegen des Bescheids wie ein Verbrecher vor. Man unterstellt mir das ich die Fehlerhaftigkeit des Bescheides von damals erkennen hätte müssen. Habe aber leider überhaupt keine Ahnung. Was soll ich jetzt machen?

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Soweit die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist, können Sie selbstverständlich einen Widerspruch gegen den Ihnen erteilten Bescheid einlegen.

Sollte die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen sein, können Sie eine Überprüfungsantrag stellen.

Sie müssten jedoch Ihren Widerspruch/Überprüfungsantrag begründen/Angeben, warum Sie die Aberkennung der Kindererziehungszeit für falsch halten.

Somit kommen wir zur Fragestellung, ob Ihnen die Kindererziehungszeiten aufgrund Ihrer selbständigen Tätigkeit zu recht abgelehnt wurden:

Stimmen die dem nun erteilten Bescheid zugrunde gelegten Fakten?

Sie mussten damals bei Ihrem Antrag auf Anerkennung von Kindererziehungszeiten Aussagen zu einer während der Kindererziehungszeiten ausgeübten selbständigen Tätigkeit machen.

Haben Sie die entsprechenden Fragestellungen bejaht und Angaben zur Höhe Ihrer Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit gemacht?

Ein Ausschlussgrund für die Anerkennung der Kindererziehungszeit ist u.a. eine mehr als geringfügige selbständigige Tätigkeit. Sie schreiben zwar, dass sie ein kleines Einkommen erzielt haben, solange die aus der selbständigen Tätigkeit erzielten Einkünfte jedoch die Geringfügigkeitsgrenze überschritten haben, dürfen Kindererziehungszeiten nicht angerechnet werden.

Dass aufgrund der selbständigen Tätigkeit keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt wurden, ist die Regel und für die Prüfung der Anerkennung der Kindererziehungszeit nicht von Belang.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Strafrechtlich ergeben sich für Sie keine Konsequenzen. Was mit dem Bescheid festgestellt wurde, ist "lediglich" die Aberkennung der zuvor anerkannten Zeiten.

Es stellt sich für nun die Frage, ob die nun festgestellte Aberkennung rechtlich in Ordnung war, oder ob die Sachbeabeitung bei Ihrer Beurteilung einen Fehler begangen hat und Ihnen die Zeiten weiterhin zustehen.

Sollte Sie im Recht sein, ist die Erhebung eines Widerspruches anzuraten.

Bitte nehmen Sie ein Beratungsgespräch bei der Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers wahr.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Katjaam 16.11.2012 | 16:41
Mein Einkommen war etwas mehr als 600,00Euro. Ich habe aber doch nicht absichtlich etwas verschwiegen.Habe über meine Selbstständigkeit nie ein Geheimnis gemacht,deswegen war ich heute so erschrocken als der Brief kam. Was bedeutet denn das ganze jetzt für mich? Habe ich mich strafbar gemacht ? Der Brief ist mit sovielen Paragraphen geschrieben,das ich absolut unsicher bin.
Heikeam 16.11.2012 | 17:01
Hallo Katja, zunächst sollten wir mal klären ob es um die Kindererziehungszeit (3 Jahre) oder die Kinderberücksichtigungszeit (10 Jahre geht. Heike
Katjaam 19.11.2012 | 17:56
Vielen Dank für die Antworten.Habe am 29.einen Termin bei einem Versicherungsältesten. Danke
Deutsche Rentenversicherung
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