hallo, ich beziehe eine teilweise erwerbsminderungs rente. nun scheide ich aus dem unternehmen aus und bekomme eine abfindung.nun muss man ja gewisse einkommensgrenzen beachten. zählt eine abfindung auch dazu? MFG WOLLNY
22.02.2012, 10:30
Experten-Antwort
Hallo wollny,
Abfindungen, die wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, gelten nicht als Arbeitsentgelt im Sinne des § 96a Sozialgesetzbuch VI.
22.02.2012, 10:38
von
wollny
vielen dank für diese schnelle antwort! mfg wollny