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Abfindung

von Anne17.03.2008 | 17:09
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4 Antworten

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Hallo, ich bin seit 1998 verwitwet, habe bis zum 18. Lebensjahr meines Kindes vor 2 Jahren die große Witwenrente bezogen. Da ich erst 40 Jahre alt bin, beziehe ich derzeit die kleine Witwenrente. Nun spiele ich mit dem Gedanken wieder zu heiraten. Bekomme ich eine Abfindung? Wenn ja, wie hoch ist diese? Mfg Anne

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Auch die kleine Witwen-/Witwerrente zählt zu den Renten, die anlässlich der Wiederheirat der/des Berechtigten abgefunden werden. Im Übrigen verweise ich - um Wiederholungen zu vermeiden - auf den Beitrag von "Rosanna". Entsprechende Erläuterungen finden sie aber auch in dem Lexikon auf dieser Seite unter dem Stichwort "Abfindung".

3 Antworten

Rosannaam 17.03.2008 | 17:34
Hallo Anne, nach § 107 SGB VI werden Witwenrenten bei der 1. Wiederheirat der Berechtigten mit dem 24fachen Monatsbetrag abgefunden. In Ihrem Fall sind das die Beträge der kleinen Witwenrente. Monatsbetrag ist der Durchschnitt der für die letzten 12 Kalendermonate geleisteten Witwenrente. Bei einer Wiederheirat der Witwe sollte dies unverzüglich dem RV-Träger mitgeteilt werden, da ein Rentenanspruch dann nicht mehr besteht. Gleichzeitig kann der Antrag auf Witwenrentenabfindung gestellt werden. Vielleicht noch interessant zu wissen ist, dass bei Auflösung dieser 2. Ehe wegen Tod oder Scheidung erneut ein Witwenrentenanspruch nach dem vorletzten Ehegatten (also Ihrem ersten Mann) entsteht. Wenn diese Auflösung innerhalb der ersten 24 Monate geschieht, wird die bezogene Witwenrentenabfindung auf diese "wiederaufgelebte" Witwenrente angerechnet. MfG Rosanna.
Anneam 17.03.2008 | 17:51
Ich bin mir etwas unsicher, da immer nur von Abfindung der großen Witwenrente die Rede ist. Mfg Anne
Rosannaam 18.03.2008 | 10:08
Hallo Anne, ich weiß, was Sie meinen. Die kleinen Witwen-/Witwerrenten NACH NEUEM RECHT werden bei Todesfällen nach dem 31.12.2001 nur für längstens 24 Kalendermonate zahlt. Dadurch vermindert sich natürlich auch der Zeitraum der Abfindung. Dies ist ja aber bei Ihnen nicht der Fall. Es wird deshalb für 24 Monate die Abfindung gezahlt. MfG Rosanna.
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