Auch die kleine Witwen-/Witwerrente zählt zu den Renten, die anlässlich der Wiederheirat der/des Berechtigten abgefunden werden. Im Übrigen verweise ich - um Wiederholungen zu vermeiden - auf den Beitrag von "Rosanna". Entsprechende Erläuterungen finden sie aber auch in dem Lexikon auf dieser Seite unter dem Stichwort "Abfindung".