Sehr geehrte Damen und Herren,
einen Vertrag zur ATZ habe ich letzte Woche unterschrieben.
Meine Frage zum Zeitpunkt der Abfindungsauszahlung ist,
ob diese Abfindung dann, wenn sie im Zeitraum des Rentenbezugs liegt, als zusätzlicher Verdienst gerechnet wird
und dadurch evt. eine Kürzung der Rentenhöhe erfolgt?
Gruß
Gerhard Paul