Hallo Abfindung,
aus Ihrer damaligen Abrechnung müsste hervorgehen, ob die Abfindung ganz oder teilweise sozialversicherungspflichtig war und Ihnen daher Beiträge abgezogen wurden.
Sollte dies der Fall sein, dann sollten Sie sich unter Vorlage der Abrechnung an Ihren Rentenversicherungsträger wenden.
Sollten Sie die Abfindung aber ohne Beitragsabzug erhalten haben, dann ist der Sachverhalt zu Recht nicht im Versicherungsverlauf enthalten.